Ortszuschlag

Aus Familienwortschatz
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Der Ortszuschlag ist ein Einkommensbestandteil bei der Vergütung im Öffentlichen Dienst.

Zusammen mit weiteren Zulagen ergänzt er das Grundgehalt des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT). Viele Beschäftigte in der Pflege, die in staatlichen oder kommunalen Einrichtungen tätig sind, wurden nach BAT bezahlt. Dieser Tarifvertrag ist seit dem 01.01.2006 durch den Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVÖD) abgelöst.