Deutscher Ethikrat

Aus Familienwortschatz
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Der Deutsche Ethikrat, er hieß bis August 2007 Nationaler Ethikrat, ist „ein unabhängiger Sachverständigenrat“ des Bundestags und der Bundesregierung. Seit 1. August 2007 ist das Ethikratgesetz seine gesetzliche Grundlage. Die nun 25 Mitglieder werden hälftig von Bundesregierung und Bundestag vorgeschlagen und vom Bundestagspräsidenten berufen. Die Unabhängigkeit soll u.a. durch das Verbot der Mitgliedschaft in Parlament und Regierung sichergestellt werden.

Der Deutsche Ethikrat erfüllt eine Doppelfunktion als Dialogforum zu ethischen Fragen und Beratungsgremium der Politik. Als biopolitisches Beratungsgremium kann der Deutsche Ethikrat Berichte sowie Stellungnahmen im Auftrag von Bundesregierung und Deutschem Bundestag erarbeiten. Er soll außerdem die Zusammenarbeit mit anderen Ethikkommissionen auf nationaler und internationaler Ebene wahrnehmen.

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