Einschulung

Aus Familienwortschatz
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Die Einschulung findet am Ende der Kindergartenzeit statt. In der Regel zwischen dem 5. und 7. Lebensjahr. Die Kinder vollenden den 1. großen Bildungsabschnitt in ihrem Leben.

Zur Einschulung gehört auch unmittelbar die Schulpflicht. Diese ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und im jeweiligen Schulgesetz des Landes näher definiert. Es finden sich Angaben zum Alter und zur Länge sowie zu den möglichen Bildungsabschlüssen. Der Bildungsübergang von Kindertagesstätte zur Schule wird begleitet vom Schulanfang.