Fähigkeit

Aus Familienwortschatz
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Begriff Vermögen / Fähigkeit ist ein Synonym für aktive Potenz: Vermögen (Leistungsfähigkeit) hat, wer etwas zu tun vermag. Individuen haben Vermögen, ebenso wird Gruppen oder Gesellschaften ein Vermögen zugeschrieben. Fähigkeiten sind im Gegensatz zu Fertigkeiten angeboren oder durch äußere Umstände bestimmt und müssen demnach nicht erworben werden. Viele Fähigkeiten können durch Training verbessert werden.[1]

Die Fähigkeiten im Rahmen der ATL`S eines Menschen

Die Fähigkeiten im Rahmen der ATL`S eines Menschen können individuell verschieden und sich je nach Krankheitsbild unterschiedlich darstellen. Dies bedeutet zum Beispiel:

  • Der/die Patient/Patientin kann seine/Ihre Körperpflege selbstständig ausführen, seine/Ihre Nahrung selbstständig und in ausreichendem Maße zu sich nehmen,die Toilettengänge selbstständig verrichten.
  • Weiter kann Er/Sie sich selbst um persönliche Belange, wie zb. Ämter/Behördengänge/Bankangelegenheiten kümmern, benötigt in seinem/ Ihren persönlichen Alltag keine Unterstützung,kann die persönliche Tagesstruktur ohne Hilfe bewältigen,bzw.aufrechterhalten.
  • Er/Sie kann sich selbst um ausreichende soziale Kontakte kümmern,dies bedingt auch die Fähigkeit, in ausreichendem Maße kommunizieren,sowie Wünsche und Bedürnisse adäquat äußern zu können.
  • Natürlich gehören die Fähigkeiten, sich als Frau oder Mann zu fühlen zu den sozialen Bereichen.

Aus der Einschränkung der einzelnen Fähigkeiten, ergibt sich dann ua. der pflegerische Handlungsbedarf (Pflegeplanung- Pflegemassnahmen.)

Siehe auch

Quellen