Geschlossene Einrichtung

Aus Familienwortschatz
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Geschlossene Einrichtung oder Geschlossene Station sind im Gesundheitswesen Bezeichnungen für ein Krankenhaus oder einen Teils einer Gesundheitseinrichtung, die von den Patienten nicht spontan verlassen werden können. Durch die Anwesenheit von Pflegepersonal oder Ärzten muss eine Gefährdung für die dort untergebrachten Personen sicher ausgeschlossen werden können.

Die Unterbringung in der geschlossenen Einrichtung darf nur erfolgen, wenn der Betroffene einwilligt oder wenn sie durch das Betreuungsgericht angeordnet worden ist. Erfolgt eine Einweisung, weil Gefahr in Verzug ist, muss die Genehmigung unverzüglich nachgeholt werden. Ohne Einwilligung oder gerichtliche Anordnung ist die Unterbringung als Freiheitsberaubung strafbar.


Achtung:
Nähe des Begriffs zum "Maßregelvollzug" in einem psychiatrischen Krankenhaus als Teil des Justizwesens anstelle eines Strafvollzugs an den betroffenen Personen.

Siehe auch