In der zwischenmenschlichen Kommunikation muss (bzw. sollte man) darauf achten, dass es auch verschiedene Gesprächsarten gibt.


  • Das Selbstoffenbarungsgespräch

In erster Linie geht es hier um Person (A)! Ich als Person (A) will Person (B) etwas vermitteln, ihr meine Gedanken, Gefühle und eventuell Sorgen aufzeigen. Die "Aufgabe" von (B) liegt hier REIN im Zuhören, es müssen bzw. sollten gar keine Ratschläge überdacht und/oder gegeben werden.


  • Das Beratungsgespräch

Hier geht es nun, anders als beim Selbstoffenbarungsgespräch, um Person (B) oder (ANDERE). Ich als (A), sprich Zuhörer und Berater muss AKTIV zuhören. Was bedeutet das im Klartext? Ich darf wohl hilfreich nachfragen und auf Person (B)/(ANDERE) eingehen, dies jedoch OHNE gleich Ratschläge oder Lösungsvorschläge zu geben. Das Beratungsgespräch sollte darauf hinauslaufen, dass die andere Person durch unser "hilfreiches Nachfragen" selber auf eine Lösung kommt - sich seine eigenen neuerlichen Gedanken zur Thematik macht.


  • Das Vermittlungsgespräch

Hier haben (B) und (C) scheinbar einen Streit, ein Problem .. kurz es gibt einen mehr oder weniger gravierenden Konflikt in der Kommunikation / Beziehung zwischen diesen beiden Personen. Meine Aufgabe als (A) oder auch (Vermittler) ist es nun, die beiden Personen (B/C) in ein Gespräch zu verwickeln/vermitteln. Dabei ist es meine Aufgabe sachlich zu bleiben und auch das Gespräch so sachlich wie nur möglich zu halten. (B) und (C) sollen, nein müssen sogar die Möglichkeit(en) dazu bekommen, ICH-Botschaften zu senden. Als Ziel dieser Gesprächsart sieht man das Zustandekommen von Vereinbarungen zwischen den 3 beteiligten Personen, wobei Person (A) ständig die Kontrolle über den Gesprächsverlauf haben/halten sollte.

siehe auch

Aktives Zuhören