Gesundheitsamt

Aus Familienwortschatz
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Das Gesundheitsamt ist die lokal vor Ort tätige Behörde des öffentlichen (staatlichen) Gesundheitsdienstes.

Man unterscheidet staatliche (z. B. beim Landratsamt, Behörde des jeweiligen Bundeslandes) und kommunale Gesundheitsämter oder Gesundheitsbehörden. In Deutschland wurden seit 2001 zahlreiche kommunale Gesundheitsämter in Fachdienst Gesundheit umbenannt. Die Leitung eines Gesundheitsamtes hat in der Regel ein (leitender) Amtsarzt.

Aufgaben

Aufgaben können sein:

  • Amtsärztlicher Dienst
  • Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
  • Gesundheitsberichterstattung, Epidemiologie
  • Gesundheitsförderung
  • AIDS-Beratung
  • Infektionsschutz
  • Hygieneüberwachung
  • Umweltmedizin
  • Sozialpsychiatrischer Dienst
  • Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung
  • Zahnärztlicher Dienst und Jugendzahnpflege (nicht in jedem Bundesland)
  • Überwachung der Einhaltung hygienischer Vorschriften in Gaststätten, Schulen, Kindergärten, Altenheimen, etc. (oft auch durch die Ordungsämter wahrgenommen)


Gesetzliche Grundlage für die Arbeit von Gesundheitsämtern sind die in den meisten Ländern in den letzten Jahren neu verabschiedeten Landesgesundheitsgesetze bzw. rechtliche Vorschriften auf Bundesebene wie das Infektionsschutzgesetz und die Trinkwasserverordnung. Darin werden die Rahmenvorgaben für die Arbeit der Gesundheitsämter festgelegt.

Weblinks


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