Gesundheitssystem der Bundesrepublik Deutschland

Aus Familienwortschatz
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Das Gesundheitssystem der Bundesrepublik Deutschland:

  • Sozialversicherungsmodell
  • Fast 100% Abdeckung der Bevölkerung mit Versicherung
  • Krankenkassen durch Beiträge der Versicherten finanziert
  • Sehr umfangreiche Grundversorgung
  • Leistungserbringer:
    • Öffentliche (überwiegend KH)
    • Freigemeinnützige
    • Private Träger (niedergelassene Ärzte)
  • Selbstverwaltungsprinzip
  • Gesamtverantwortung: bei Bund und Ländern
  • KH-Kapazitäten legen Bundeländer im Rahmen der regionalen KH-Planung fest
  • Kassenärztliche Vereinigung (KV) verhandeln mit Krankenkassenverbänden über Leistungen und Vergütung *(=Selbstverwaltungsprinzip)
  • KV:
    • wickeln Honorierung der Ärzte ab
    • Steuern über Zulassung zum kassenärztlichen Vertragsarzt Kapazitäten im ambulanten Bereich
  • Kontrahierungszwang bei GKV

Allgemeine Krankenversicherung

Allgemeine Krankenversicherung (=GKV)

  • 90% der Bevölkerung in GKV
  • wenig Wettbewerbsspielraum
  • Leistungen: (gesetzl. Fixiert)
    • Ambulante und stationäre Versorgung
    • Zahnärztliche Behandlung inkl. 50-65% des Zahnersatzes
    • Rehabilitationsmaßnahmen
    • Arzneimittel
    • Heil- und Hilfsmittel
    • Häusliche Krankenpflege
    • Krankengeldzahlungen
    • Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Präventive Leistungen

Präventive Leistungen: (Mischfinanzierung ‡ Steuern, GKV, PKV)

  • Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
  • Krebs-, AIDS-, Drogenprävention
  • Zahnmed. Prophylaxen
  • Schutzimpfungen
  • Maßnahmen zum Arbeitsschutz
  • Selbsthilfegruppenunterstützung

Selbstbeteiligung

Selbstbeteiligung bei:

  • KH-Aufenthalten
  • Kuren- und Rehamaßnahmen
  • Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
  • Zahnersatz
  • Fahrtkosten
  • Chron. Kranke (1% der jährl. Bruttoeinnahmen im 1. Jahr)

Finanzierung

Finanzierung:

  • Durch Beiträge der Versicherten
    • 50% Arbeitnehmer
    • 50% Arbeitgeber
  • Unterhaltsberechtigte Familienangehörige sind mitversichert
  • Bis ???,-- € /Monat Brutto als %-Anteil -> Pflichtversicherungsgrenze
    • Möglichkeit: freiwillig GKV versichern
  • Risikostrukturausgleich zwischen den GKV’s

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung (PKV)

Mitglieder

Mindesteinkommen von ???,--€/Monat brutto (AN)

  • Selbständige
  • Freiberufler
  • Beamte

Leistungen

Leistungen:

  • von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich
  • vertraglich festgelegt


Finanzierung

Finanzierung:

  • Prämien der Versicherter ‡ Höhe abhängig von Risikoprofil
  • Selbstbehalt/Jahr; Rückerstattungen
  • Kostenerstattungsprinzip
  • Familienangehörige müssen zusätzlich versichert werden
  • Wechsel zurück zur GKV fast unmöglich
  • Standardtarif für ältere Menschen und Risikopatienten
  • Kein Risikostrukturausgleich


Ambulanter Sektor

  • Allgemein- und Fachärzte selbstständig
  • Praktizieren in Einzelpraxis
  • Freie Arztwahl für Patienten
  • Direkter Zugang zum Facharzt evtl. Doppelinanspruchnahme
  • Hausarzt nicht Gatekeeper


Finanzierung

Finanzierung:

  • Einzelleistungsvergütung nach Gebührenordnung
  • Gesamtausgaben durch Budget gedeckelt
  • Einzelleistungen werden über Punktwerte abgerechnet ‡ Anreiz zur Leistungsausweitung

Stationärer Sektor

Stationärer Sektor:

  • jährliches Budget für Betriebskosten legen Verhandlungen zwischen KK-Verbänden und KH fest
  • Vergütung innerhalb des Budgets
  • DRGs (Fallkostenpauschale)


  • Kapazitätensteuerung über regionale KH Planung der Länder
  • Ärzte sind Angestellte