Gesundheitssystem Schweiz

Aus Familienwortschatz
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Krankenversicherung

In der Schweiz gibt es seit 1996 eine obligatorische Pflichtkrankenversicherung, die eine Grundversorgung sichert. Daneben werden zusätzliche private Versicherungen angeboten um über das Grundleistungspaket hinausreichende Leistungen abzusichern. Der Beitrag ist eine einheitliche Pauschale, die unabhängig vom Einkommen bezahlt wird. Dabei unterscheiden sich die einzelnen Anbieter jedoch bei den Preisen. Für Erwachsene beträgt die Kopfpauschale, je nach Krankenkasse, zwischen 180 und 450 CHF, für Kinder und Jugendliche wird ein ermäßigter Beitrag fällig (Lit.: Spöndlin 2006) . Zusätzlich müssen die Versicherungsnehmer mit einem Selbstbeteiligungsbeitrag von jährlich 1.000 CHF rechnen (ebenda). Für einkommensschwache Bürger wird vom Staat ein einkommensbezogener Zuschuss bis hin zur vollständigen Übernahme geleistet. Die Krankenversicherung gewährleistet der gesamten Bevölkerung Zugang zur Gesundheitsversorgung.

Krankenhäuser

Die Schweizer Krankenhäuser und Universitätsspitale werden mehrheitlich von den Kantonen, Gemeinden und gemeinnützigen Trägerschaften betrieben. Zur freien Klinikwahl wird eine Zusatzversicherung benötigt. Patienten, die diese Versicherung nicht abgeschlossen haben, müssen ein Krankenhaus wählen, welches auf der Spitalliste ihres Wohnkantons verzeichnet ist. Allerdings steht der Zugang zu hoch spezialisierten Abteilungen der Universitätsspitale allen Bürgern offen.

Die Unterbringung in den Kliniken erfolgt in den drei Abstufungen "Allgemein-, Halbprivat- und Privatabteilung". Für die privaten Abteilungen wird ebenfalls eine Zusatzversicherung benötigt. Der Unterschied der Abteilungen liegt allerdings ausschließlich in der Hotelierleistung und im Komfort der Unterbringung.

Die Finanzierung der Krankenhäuser erfolgt derzeit zu etwa 50% aus staatlichen Subventionen und zu 50% über die Krankenversicherung (Grundversorgung). Die Krankenkassen vergüten die Grundversorgung der Patienten durch pauschale Pflegetagvergütungen, Fallkostenpauschalen, Eintrittspauschalen und Einzelleistungspauschalen nach kantonalen Vorgaben. Jedoch hat die Schweiz beschlossen, ein DRG-System landesweit einzuführen, bei dessen Entwicklung man sich an dem deutschen G-DRG-System orientieren wird. Bereits heute wird in den Kantonen Tessin und Schwyz nach diagnosebezogenen Fallgruppen vergütet. Das dabei eingesetzte APDRG-System wird allerdings als zu grob angesehen, so dass schweizweit die SwissDRGs, welche vom Verein SwissDRG derzeit erarbeitet werden, ab 1.1.2012 zum Einsatz kommen werden.

Siehe auch

Literatur

  • Spöndlin, R. (2006): "Hohe Qualität - unsozial finanziert. Die Kopfpauschale in der Schweizer Krankenversicherung", in Dr. med. Mabuse Nr.160:24-26
  • "Gesundheitswesen Schweiz 2010-2012. Eine aktuelle Übersicht". Hg. Gerhard Kocher und Willy Oggier. Hans Huber, Bern 2010, ISBN 978-3-456-84803-7

Weblinks