Hebamme

Aus Familienwortschatz
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Hebammen (männliche Bezeichnung: Entbindungspfleger) begleiten die werdende Mutter von der Schwangerschaft bis zur Stillzeit. Die Hebamme muss in der Lage sein, Frauen während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett zu überwachen, zu betreuen und zu beraten. Dies alles beinhaltet Vorsorgemaßnahmen, das Erkennen von Regelwidrigkeiten bei Mutter und Kind, bei Bedarf die Hinzuziehung medizinischer Unterstützung sowie die Durchführung von Notfallmaßnahmen, wenn medizinische Hilfe fehlt. Die Hebamme kann in Krankenhäusern, in Geburtshäusern, bei Beratungsstellen, bei der Frau zu Hause (frei praktizierend) oder in jeder anderen Gesundheits-Einrichtung praktizieren.

Definition der Hebamme

Die offiziell anerkannte Definition der Hebamme, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Internationalen Hebammenvereinigung (ICM), der Internationalen Förderation für Gynäkologie und Geburtshilfe (FIGO) und des Bundes Deutscher Hebammen (BDH) angenommen wurde, lautet:

Eine Hebamme ist eine Person, die in dem jeweiligen Land zu einer anerkannten Hebammenausbildung regulär zugelassen wurde, den vorgeschriebenen Ausbildungsgang zur Hebamme erfolgreich abgeschlossen und die notwendige Qualifikationen erworben hat, um im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften als Hebamme zu praktizieren.

Die Hebamme hat eine wichtige Aufgabe bei der Gesundheitsberatung und –erziehung nicht nur der Frauen, sondern auch in der Familie und in der Gemeinde. Die Arbeit beinhaltet neben der Vorbereitung auf Geburt und Elternschaft außerdem bestimmte Gebiete der Gynäkologie, der Familienplanung und der Säuglingspflege.“

Geschichte

Die erste Hebammenverordnung wurde 1452 in Regensburg erlassen. Die Zulassung zur Hebamme, nach der Ulmer Hebammenordnung 1491, konnte erst nach der Prüfung ihrer Ausbildung und praktischen Kenntnisse durch Ärzte verlangt werden.

In Sachsen wurde im Jahre 1818 durch die erste Hebammenordnung das Habammenwesen geregelt.

Der erste deutsche Hebammentag fand mit mehr als 900 Frauen am 22. September 1890 in Berlin statt. Dort wurde hauptsächlich über das Einkommen der Hebammen diskutiert. Die Hebammen verdienten nur einen Hungerlohn, da ab1850 in Preußen für die Ärzte die Geburtshilfe ein Pflichtfach wurde. Die Versammlung in Preußen forderte auch, dass es gründliche Desinfektionen in Kreissälen und Geburtszimmern gab, wegen der Gefahr von Infektionen.

Die staatliche Anerkennung der Hebammen wurde von dem Reichshebammengesetz 1938 verfügt, die der Hausentbindung, bedingt durch die nationalsozialistische Ideologie, den Vorzug gab. Man kann davon ausgehen, dass die Nationalsozialistische Herrschaft die Hausgeburt popularisierte, es zum damaligen Zeitpunkt allerdings andere Argumente als Heute gab. Der moderne Ausbildungsberuf Hebamme wird in der heutigen Zeit in Deutschland an 58 staatlich anerkannten Hebammenschulen gelehrt.


Hebammengesetz

Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers.

Tätigkeiten einer Hebamme

  • Schwangerenvorsorge
  • Begleitung und Unterstützung von Mütter und Familien während und nach der Schwangerschaft
  • Leitung der Geburt
  • Überwachung der Wochenbettzeit
  • Nachgehende Fürsorge und gesundheitliche Aufklärung
  • treten für Rechte von Frauen und Kindern ein
  • Feste Aufgaben in der Gesundheitsvorsorge und –erziehung

Hebammen begleiten die werdende Mutter von der Schwangerschaft bis zur Stillzeit und darüber hinaus und unterstützen die werdende Mutter und Familie dabei eine zufriedene Mutter/ Eltern- Kind- Beziehung zu bekommen und dies am besten in einem geschützten Rahmen um auch die Gesundheit und das Wohlbefinden zu erhalten. Hebammen lassen die medizinischen Aspekte nie außer Acht, obwohl sie sich in erster Linie am Befinden der Frau und ihren Wünschen und Vorstellungen orientieren. Sie müssen eng mit anderen Berufsgruppen zusammenarbeiten und sind sogar in Deutschland und anderen europäischen Länder mit den Ärzten, bei der Betreuung von gesunden Schwangeren und ihren Babys, gleichgestellt.

Ausbildung zur Hebamme

Berufseignung

  • Körperliche und geistige Einsatzfähigkeit
  • Geduld
  • Einfühlungsvermögen und Taktgefühl
  • Manuelle Geschicklichkeit und Zuverlässigkeit
  • Beobachtungsgabe und Verantwortungsbewusstsein

Voraussetzungen für die Ausbildung

  • Realschulabschluss oder gleichwertige Schulbildung oder
  • Hauptschulabschluss und eine mindestens 2- jährige abgeschlossene Ausbildung oder
  • Die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin
  • Gesundheitliche Eignung

Ein Mindestalter von 17 Jahren ist seit Oktober 2008 nicht mehr Zugangsvoraussetzung für die Hebammenausbildung[1]. In Deutschland dauert die Hebammenausbildung drei Jahre und findet an Hebammenschulen statt. Die Ausbildung umfasst 1600 Stunden Theorie und 3000 Stunden Praxis. Die Hebammenschulen werden von einer leitenden Lehrerin für Hebammenwesen und einem ärztlichen Leiter geleitet. Die Schulen sind direkt an Krankenhäusern angegliedert. Die Auszubildenden bekommen während ihrer Ausbildung Ausbildungsentgelt gezahlt. Die Grundlagen für die Ausbildung sind die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Hebammen und Entbindungspfleger HebAPrV und die Europäische Richtlinie 80/155/ EWG. Der theoretische und praktische Unterricht finden in der Hebammenschule statt. In der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung HebAPrV sind die Ausbildungsinhalte in der Anlage 1 festgelegt. Praktische Einsätze finden im Kreissaal, auf der Wochenstation, Neugeborenenstation, operative und postoperative Pflegestation, im Operationssaal, in der Kinderklinik und in freien Praxen statt. Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung. Sie besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Die Prüfung oder der entsprechende Teil der Prüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden.

Studium, Studiengang Hebammenwesen

An der Fachhochschule in Ludwigshafen beginnt 2011 ein neuer Studiengang für "Hebammenwesen". Er wird gemeinsam von der FH Ludwigshafen und den Kliniken der Diakonissenanstalt Speyer-Mannheim organisiert. Das Angebot richtet sich zunächst nur an Auszubildende der Hebammenschulen in Rheinland-Pfalz. Auf 40 Studienplätzen sollen sie parallel zu ihrer Ausbildung das Studium absolvieren können. Dabei ist das Ziel eine "Weiterentwicklung und Professionalisierung des Hebammenberufs".

Zwei verschiedene Zweige des Hebammenberufes

  • Freiberufliche Hebamme
  • Angestelltenbereich


Hebammen in der Freiberuflichkeit

Die Hebamme kann in der Freiberuflichkeit nach eigenen Fähigkeiten den Beruf ausüben und einteilen. Der Arbeitsbereich umfasst die Familienplanung, Schwangerenvorsorge, Beratung und Betreuung der Schwangerschaft, die Begleitung der Geburt zu Hause, in einer Hebammen geleiteten oder ärztlich geleiteten Einrichtung oder als Beleghebamme in einem Krankenhaus sowie die Betreuung von Mutter und Kind im Wochenbett bis zum Ende der Stillzeit. Die Hebamme in der Freiberuflichkeit bietet verschiedene Kurse an wie z.B. Geburtsvorbereitung, Säuglingspflege und Rückbildungsgymnastik. Durch weitere Zusatzqualifikationen kann die Hebamme auch Kurse in Schwangerenschwimmen, Babyschwimmen, Babymassage oder auch mit Kollegen/ Kolleginnen zusammenarbeiten oder auch mit einem/ r freiberuflich tätigen Gynäkologen/ Gynäkologin. Die Gesundheit und das Wohlergehen von Mutter, Kind und Familie, stehen im Mittelpunkt der Begleitung einer Hebamme.

Hebammen im Angestelltenbereich

Die Bezahlung erfolgt nach dem Bundesangestelltentarif (BAT) bzw. den Arbeitsvertragsrichtlinien AVR im Angestelltenverhältnis im Bereich des öffentlichen Dienstes (Bund, Länder), des Deutschen Caritasverbandes oder der Diakonischen Werkes. Die meisten Hebammen arbeiten im Kreissaal in einer Klinik, sie arbeiten aber auch in den Bereichen Schwangerenambulanz, Schwangeren-, Wochen- und Neugeborenenstationen. Angestellte Hebammen wechseln nach einem bestimmten Zeitzyklus auf all den oben genannten Bereichen, da es in einigen Kliniken ein rotierendes System gibt. In Deutschland arbeiten die angestellten Hebammen zu unterschiedlichen Arbeitsbedingungen. Durch den krankenhausträger und die ärztliche Leitung der Abteilung wird ihr Tätigkeitsfeld bestimmt. Die erwünschte 1: 1 Betreuung von Frauen und Hebammen bleibt im Hinblick der Sparzwänge im Krankenhaus ein momentanes Wunschbild.

Siehe auch

Literatur

  • Handbuch für die Hebamme von dem Aachener Hebammen- Team, Hippokrates 2000

Links zur Krise des Berufs Hebamme:

Andere:

  • Freie Hebamme von Pia Maria Dittrich, Huber Bern 2001
  • Wassergeburtshilfe, Cornelia Enning, Hippokrates 2003
  • Gesundheitsförderung und Hebammenpraxis von Jaqueline Dunkley, Huber Bern 2003
  • Familienhebammen von Eva Schneider, Mabuse 2004
  • Geschichte einer Kölner Hebamme von Therese Schlundt und Astrid Roth, Bachem Verlag 2003

Historisches:

Peter Probst und Monika Bittl (Buch) nach dem Leben u.a. von Barbara Widenmann (1695-ca. 1748, Verfasserin eines Hebammenlehrbuchs) in Augsburg.

Quellenangabe

  1. Gesetz zur Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes und anderer Gesetze zur Regelung von Gesundheitsfachberufen vom 30. September 2008, BGBl. I, S. 1910


  • [1]familienhandbuch.de
  • [2]geburtskanal.de
  • [3]hebammengesetz
  • [4]wikipedia.de