Integrierte Versorgung

Aus Familienwortschatz
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Das GMG sieht entscheidende Veränderungen der Integrierten Versorgung (IV) nach § 140 SGB V vor

  • Einführung eines zeitlich begrenzten, einprozentigen Abschlag auf die Gesamtvergütung der Vertragsärzte sowie auf die Krankenhausvergütung
  • Anreiz zur Beschleunigung von Integrierter-Versorgung-Modellen
  • Kassenärztliche Vereinigungen sind nicht mehrals Vertragspartner vorgesehen
  • Aufhebung der komplizierten Budgetbereinigungen und Rahmenvereinbarungen
  • Managementgesellschaften können Vertragspartner für die Krankenkassen im Rahmen der Integrierten Versorgung werden
  • Leistungserbringung innerhalb der Integrierten Versorgung ist nicht mehr an Zulassungs-, Ermächtigungs- oder sonstigen Berechtigungsstatus gebunden
  • Vertragspartner können vereinbaren, dass Versicherter ohne Zuzahlung nur bestimmte Leistungserbringer in Anspruch nimmt

Ziele

Hauptziel der integrierten Versorgung ist die Erhöhung der Transparenz und der Effizienz der medizinischen Versorgung

  • Schaffung einer festen vernetzten Struktur
  • Überwindung der abgeschotteten Leistungssektoren
  • Integration von Behandlungsabläufen
  • Verbesserter Informationsaustausch
  • Vermeidung von Doppeluntersuchungen
  • Schnellerer Aufnahme und Entlassung
  • Orientierung des Leistungsgeschehens an medizinischer Notwendigkeit
  • Überwindung der Schnittstellenproblematik
  • Kostensenkung

Merkmale

Integrierte Versorgungsformen ermöglichen eine verschiedene Leistungssektoren (ambulant/stationär) übergreifenden Behandlung, an der alle zugelassenen Leistungserbringer beteiligt werden.

Merkmale:

  • Gilt nur für eingeschriebene Versicherte
  • Ist ein bislang indikations-bezogener Versorgungsprozess
  • Beinhaltet die Übernahme des finanziellen Risikos

Folgen der Integrierten Versorgung

  • Kassen behalten ab 01.01.2004 einen Sonderskonto ivH. 1% zur Finanzierung der Integrierten Versorgung ein.
  • Volumen ca. 680 Mio. €
  • Krankenkassen können risikolos Modellprojekte finanzieren
  • Bei den Leistungserbringern wird auf den Anreiz gesetzt, den Umsatzverlust ivH. 1% auszugleichen
  • Zusatzerlöse sind möglich falls IV-Erlöse größer als 1% (d.h. keine Budgetbereinigung)
  • Krankenkassen und Leistungserbringer können über ihr Engagement informieren (Marketingeffekt) Wettbewerbsvorteil
  • Patienten können finanziell profitieren (Bonusprogramme)

Insgesamt kann mit einer stark steigenden Anzahl an Verträgen zur Integrierten Versorgung nach § 140a SGB V gerechnet werden

Werkzeuge integrierter Versorgung

  • Einhaltung/Verbesserung der Versorgungsqualität
  • Kontinuierliche Leistungsüberwachung der Indikationsstellungen und Kostenkontrolle der Leistungserbringer
  • Definition von Behandlungsrichtlinien
  • Gestaltung von Versorgungsstrukturen
  • gezielter Einsatz von finanziellen Anreizen, Gewinnbeteiligung, Bonus-Malus-System
  • Selektive Auswahl der Vertragspartner und Einkauf von Leistungen
  • Förderung des Wettbewerbs

Derzeit konzentrieren sich die Krankenkassen im Wesentlichen auf

Ambulante Versorgung:

  • Förderung ambulanter Operationen (früher: Krankenhausfallvermeidung)
  • Kooperation mit Arztpraxisnetzen (früher: Krankenhausfallvermeidung)
  • Kooperation mit Praxiskliniken (früher: Krankenhausfallvermeidung)
  • Kooperation bei der g Großgerätenutzung

Ausbau der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser:

  • Medizinische Leistungen zur Rehabilitation und integrierte Versorgung
  • Beteiligung ermächtigter Krankenhausärzte zur Vermeidung stationärer Aufenthalte
  • Förderung von integrierten onkologischen Versorgungskonzepten
  • Förderung der Nachsorge nach umfangreichen Operationen

Effekte der Verweildauer-Verkürzung für ambulante Dienste /stationäre Pflegeeinrichtungen

  • Pflege wird mehr Patienten früher und in behandlungs-intensiverem Zustand übernehmen müssen.
  • Damit wird die Nachfrage nach häuslicher Krankenpflege (Vermeidungs-und Sicherstellungspflege) bzgl. Fallzahl, Intensität (Frequenz) und Qualität steigen.
  • Auch die Nachfrage nach SGB XI-Leistungen wird steigen –insbesondere dort, wo (früh-)rehabilitative Leistungen durchs DRG-Netz fallen (DRGs in der Geriatrie).
  • Damit werden die Anforderungen von Patienten /behandelnden Ärzten / Krankenhäusern an PflegeInstitutionen hinsichtlich Servicegrad, Abnahmebereitschaft und Qualität / Qualifikation deutlich erhöhen.

Grenzen

  • Fehlende gemeinsame Behandlungsleitlinien
  • kein einheitliches Fallmanagement
  • Haftung für Leistungserbringung
  • Einspardiskussion
  • Sektorale Trennung der Finanzierungskreise
  • Kaum Abbildung von Morbiditäten und Mortalitäten
  • Mangelhafte Datenbasis
  • z. zt. keine finanzielles Anreizsystem
  • Keine Berücksichtigung von SGB XI

Aufforderungen an die Weiterentwicklung

  • Revision der Aus-und Fortbildung im ambulanten Bereich für alle Professionen
  • Aufgabenorientierte Arbeits-und Verantwortungsstellung im ambulanten Bereich
  • Offensive Nutzung technischer Entwicklungen zur Optimierung der pflegerischen Versorgung
  • Einführung von Instrumenten zur Prozess-und Fallsteuerung
  • Entwicklung kontinuierlicher, den häuslichen Alltag begleitenden Maßnahmen
  • Beratung, Supervision und zeitweise Ablösung der pflegenden Angehörigen

Fazit

  • Initiativen zur qualitäts-und bedarfsgerechten Weiterentwicklung der ambulanten Versorgungsstruktur
  • Überwindung des vormodernen, verengten Pflegeverständnis „caring profession“
  • Förderung experimenteller Freiräume inklusive finanzieller und rechtlicher Freiräume
  • Neue Definition des Pflegebegriffs -Versorgung?

siehe auch

Entlassungsmanagement - Homecare - Überleitungsmanagement - Managed Care - HMO

Literatur

  • Mathias Fünfstück / Kristin Richter: Pflege in der Integrierten Versorgung. Eine Konzeptentwicklung auf Basis einer Befragung von Krankenkassen. VDM Verlag Dr. Müller, Saarbrücken 2008, ISBN 978-3-639-05042-4.

Weblinks