Medizinische Fachangestellte

Aus Familienwortschatz
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Die Tätigkeit als Medizinische/r Fachangestellte/-er oder als Medizinische Fachkraft (frühere Bezeichnung war Arzthelferin, -er) bezieht sich auf Assistenztätigkeiten bei Ärzten und Ärztinnen, die während verschiedener Untersuchungen, Behandlungen, Beratungen oder medizinischer Betreuungen bei Patienten durchgeführt werden muss.

Die organisatorische Arbeit, die sich zum Beispiel in der Planung der Patiententermine ergibt, und die Verwaltungsarbeit, die unter anderem in der Vorbereitung der Quartalsabrechnung und der Bereitstellung von Arbeitsmaterialien oder Medikamenten bestehen kann, gehören zum Aufgabengebiet der Medizinischen Fachangestellten.

Diese Aufgaben können sowohl in Arztpraxen in unterschiedlichen Fachgebieten als auch in Krankenhäuser sowie sämtlichen Institutionen und Organisationen im Bereich Gesundheitswesen anfallen. Der Ausbildungsberuf Medizinische/r Fachangestellte/r ist anerkannt und gilt als Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Zur Zeit sind in Deutschland rund 500.000 Personen als Medizinische Fachangestellte / Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelfer/innen tätig, davon sind mehr als 90 Prozent Frauen. Sie bilden nach den Pflegeberufen die zweitgrößte Berufsgruppe im Gesundheitsbereich. (Zahlen Stand von 2006)

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