Pflege-TÜV

Aus Familienwortschatz
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Pflege-TÜV ist ein ungangssprachliches Schlagwort für die regelmäßigen Qualitätsprüfungen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, die durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen nach § 114 SGB XI durchgeführt werden. Da die Ergebnisse dieser Qualitätsprüfungen in Form von Pflegenoten dargestellt werden (§ 115 Abs. 1a SGB XI), wird Pflege-TÜV auch nur in der Bedeutug von Pflegenoten gebraucht.


Die Qualitätsprüfungen und das Zustandekommern der Pflegenoten werden von Pflegeeinrichtungen und anderen kritisiert, weil die Prüfungen nicht nach wissenschaftlich fundierten Kriterien dürchgeführt werden. Die Ergebnisse werden als willkürlich und zufällig und als nicht geeignet angesehen, die Pflegequalität einer Einrichtung objektiv darzustellen. Auch die Unabhängigkeit des MDK wird in Frage gestellt, da dieser im Auftrag der Pflegekassen handele.


Literatur

  • Dr. Andreas van den Eikel: Der Pflege-TÜV: gut gemeint, aber nicht gut gemacht. In: Stuttgarter Zeitung Nr. 44, 21. April 2011, S. 4


Siehe auch


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