Prävention vor Rehabilitation

Aus Familienwortschatz
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IM SGB gilt auch der Grundsatz Prävention geht vor Rehabilitation. Die Rehabilitation als Leistung der gesetzlichen Unfall- bzw. Rentenversicherung ist bekannt, aber die Unfallversicherung ist auch für die Prävention von Arbeitsunfällen in Betrieben (zum Beispiel durch technische Veränderungen an Maschinen) und die Prävention von Berufskrankheiten zuständig. Dabei wird die „Verhütung“ dreifach unterschieden: Die Primär-, Sekundär- und Tertiär-Prävention (um Unfälle etc zu vermeiden, erneute Unfälle etc zu vermeiden und Verschlimmerungen zu vermeiden).

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