Rehabilitation vor Pflege
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Der Grundsatz Rehabilitation geht vor Pflege wurde auch im Sozialgesetzbuch Elftes Buch - Soziale Pflegeversicherung, im 4. Kapitel: Leistungen der Pflegeversicherung - 2. Abschnitt über: Gemeinsame Vorschriften im § 31 festgehalten. Er will sicherstellen, dass eine pflegebedürftige Person (auch wenn sie bereits als solche anerkannt ist) von der Pflegekasse darauf hingewiesen wird, dass sie im Einzelfall Leistungen zur medizinischen Rehabilitation beanspruchen kann. Die Pflegekasse soll die Person dabei unterstützen, indem sie dies dem Versicherten und dem zuständigen Träger der Rehabilitation unverzüglich mitteilt. Damit soll eine weitere Pflegebedürftigkeit vermieden, überwunden, gemindert oder ihre Verschlimmerung verhütet werden.
Literatur
- Bärbel Dangel, Bernd Kolleck, Johannes Korporal: Rehabilitation Pflegebedürftiger; Konzept-Umsetzung-Ergebnisse. Elsevier, 2005. ISBN 3-437-25072-8
- Gerhard Plute: Vorrang der Rehabilitation vor Pflege? Eine Studie zur Rolle der medizinischen Rehabilitation in der Pflegeversicherung. Kassel, kassel university press, 2002. ISBN 978-3-933146-99-1, 612 Seiten (online, PDF-Datei)
Weblinks
- Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (Projektbericht Reha vor Pflege, bei: www.dvfr.de/)
- Deutsche Rentenversicherung - Therapiekonzept