Praxisgebühr

Aus Familienwortschatz
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Der Begriff Praxisgebühr ist keine offizielle Bezeichnung. Gemeint ist eine Form der Zuzahlung als Selbstbeteiligung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Begriff suggeriert jedoch, dass das eingenommene Geld in die jeweilige Praxis fliesst. Tatsächlich jedoch ziehen die jeweiligen Kassen die Summe indirekt über den Arzt ein. Das bedeutet, dass der Arzt für das Bezahlen der Gebühr Sorge tragen muss; zahlt ein Patient trotz Mahnung(en) nicht, bleibt der Arzt auf den Kosten sitzen.

Die Praxisgebühr wurde am 01.01.2004 eingeführt. Jeder Patient muss jetzt bei Konsultation eines niedergelassenen Arztes pro Quartal 10,- Euro in der Arztpraxis bezahlen. Bei jedem Notarzt- oder Ambulanzbesuch im gleichen Quartal werden erneut jeweils 10 € in Rechnung gestellt. Für einen Facharztbesuch im gleichen Quartal muss man eine Überweisung von dem Arzt vorlegen, bei dem man die Gebühr entrichtet hat, sonst zahlt man nochmals. Eine Quittung sollte man sich bei der Zahlung immer ausstellen lassen.

Ausgenommen von der Zuzahlung sind vor allem die Präventionsleistungen.

Zwecke:

  • Entlastung der Beitragszahler und Arbeitgeber
  • Erziehung der Bundesbürger (nur noch notwendige Arztbesuche sollen wahrgenommen werden; die Notdienste sollen von der Versorgung von Bagatellerkrankungen und -unfällen entlastet werden)

Folge:

  • 2007 erzielte die GKV 1,8 Milliarden Euro Überschuß durch Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse und durch Erhöhung der durchschnittl. Krankenkassenbeiträge um 0,6 Prozentpunkte

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