Erwerbsminderungsrente: Unterschied zwischen den Versionen

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== Erwerbsminderungsrente ==
== Erwerbsminderungsrente ==


=== Definition und Zweck ===   
=== Definition und Zweck ===   
Die **Erwerbsminderungsrente** ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland, die Menschen unterstützt, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht (mehr) oder nur eingeschränkt arbeiten können. Sie dient als Einkommensersatz für Betroffene, deren Erwerbsfähigkeit dauerhaft vermindert ist, und soll ihnen einen angemessenen Lebensunterhalt ermöglichen. Die Leistung wird von der Deutschen Rentenversicherung gewährt und muss in der Regel schriftlich beantragt werden.   
Die **Erwerbsminderungsrente** ist eine Leistung der [[gesetzlichen Rentenversicherung]] in Deutschland, die Menschen unterstützt, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht (mehr) oder nur eingeschränkt arbeiten können. Sie dient als Einkommensersatz für Betroffene, deren Erwerbsfähigkeit dauerhaft vermindert ist, und soll ihnen einen angemessenen Lebensunterhalt ermöglichen. Die Leistung wird von der Deutschen Rentenversicherung gewährt und muss in der Regel schriftlich beantragt werden.   


=== Arten der Erwerbsminderungsrente ===   
=== Arten der Erwerbsminderungsrente ===   
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=== Medizinische und rechtliche Grundlagen ===   
=== Medizinische und rechtliche Grundlagen ===   
Die Erwerbsminderungsrente ist im Sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI), insbesondere in § 43, geregelt. Dabei wird unterschieden zwischen der vollen und teilweisen Erwerbsminderung, basierend auf der Fähigkeit, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tägliche Arbeitszeiten von weniger als drei oder zwischen drei und sechs Stunden zu leisten.   
Die Erwerbsminderungsrente ist im Sechsten Sozialgesetzbuch ([[SGB VI]]), insbesondere in § 43, geregelt. Dabei wird unterschieden zwischen der vollen und teilweisen Erwerbsminderung, basierend auf der Fähigkeit, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tägliche Arbeitszeiten von weniger als drei oder zwischen drei und sechs Stunden zu leisten.   


Darüber hinaus setzt die Deutsche Rentenversicherung eine ärztliche Begutachtung bzw. Untersuchung voraus, mit der die Erwerbsfähigkeit festgestellt wird. Zudem prüft sie auch mögliche Rehabilitationsmaßnahmen, um die Erwerbsfähigkeit ggf. wiederherzustellen oder zu verbessern.   
Darüber hinaus setzt die Deutsche Rentenversicherung eine ärztliche Begutachtung bzw. Untersuchung voraus, mit der die Erwerbsfähigkeit festgestellt wird. Zudem prüft sie auch mögliche Rehabilitationsmaßnahmen, um die Erwerbsfähigkeit ggf. wiederherzustellen oder zu verbessern.   

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