Standardpflegeplan

Aus Familienwortschatz
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Standardpflegepläne (ähnlich Praxisleitlinien)

  • beschreiben die Kombination typischer Pflegemaßnahmen bei speziellen Pflegeproblemen, bei Einschränkungen im Bereich der ATL / AEDL oder bei bestimmten Krankheitsbildern/Diagnosen oder Alterssyndromen. D. h. sie sind nicht auf einzelne Pflegemaßnahmen beschränkt sondern zeigen ein ganzes Spektrum sich ergänzender Maßnahmen. Dies muß individuell an die PatienIn bzw. HBW angepasst werden.
  • Aufgaben:
    • im Bereich der Qualitätssicherung und –kontrolle
    • Anleitung von neuen Mitarbeitern, besonders in komplexen Situationen.
    • Erleichterung der (danach noch zu individualisierenden) Pflegeplanung
    • Anleitung von MitarbeiterInnen ohne abgeschlossene Berufsausbildung
    • Vereinheitlichung von Pflegehandlungen
    • Vereinfachung der Dokumentation - besonders beim Einsatz von EDV
  • Aufbau:

Evtl. Einleitung zum therapeutischen Ziel bei dieser Pat.gruppe.

  • Entwicklung häufig durch Arbeitsgruppen von Pflegepraktikern, die Arbeits- und Handlungsabläufe in der Praxis beobachten und verarbeiten
    • sollten aber auch auf Expertenkonsensus und wissenschaftlicher Basis fundieren
    • werden in Einrichtungen vor Ort entwickelt
    • Reichweite auf die jeweilige Einrichtung beschränkt

Im Unterschied zum Pflegestandard, der eine spezielle Maßnahme zum Inhalt hat, berücksichtigt der Standardpflegeplan verschiedene Maßnahmen, die in einer bestimmten Krankheitssituation zur (möglichst ganzheitlichen) Pflege dazugehören



siehe auch

Pflegestandard - Praxisleitlinien - Pflegequalität