Qualitätssiegel

Aus Familienwortschatz
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Etwa seit 2000 spielen Qualitätssiegel im Gesundheitswesen eine zunehmende Rolle bei der Werbung für die Institutionen und bei der Qualitätssicherung in der Pflege. Andere Bezeichnungen sind Prüfsiegel, Prüfplakette, Gütesiegel, Gütezeichen, „Sterne", Prädikat (Qualitäts-) oder Zertifizierung. Beispiele aus anderen Bereichen sind derzeit in der Öffentlichkeit viel besser bekannt und verbreiteter wie z. B. der „Blaue Engel“ auf Waren-Packungen für Umweltverträglichkeit, das eingeprägte GS-Zeichen in Elektroartikeln für deren sichere Anwendbarkeit oder das TÜV-Siegel auf Autokennzeichen. So hatte 2007 der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Köhler, auch ein Qualitätssiegel für Ärzte angekündigt. Bisher ist es noch nicht erschienen. Bei Kliniken und Heimen gibt es eine verwirrende Buntheit der Zertifikate.

Dabei' werden grafische oder schriftliche Markierungen auf Briefbögen oder im Eingangsbereich von "geprüften" Gesundheitseinrichtungen angebracht, die eine qualitative Aussage geben sollen, auch wenn sie oft überhaupt keinen Bekanntheitsgrad haben. Sie erinnern in der Aufmachung manchmal an Testergebnisse der Stiftung Warentest und vermitteln somit etwas an Vertrauen. Im Unterschied zur MDK-Prüfung werden sie in der Regel von Gewerbeeinrichtungen erteilt. Die Kriterien können sehr unterschiedlich sein.

Die sprachliche Unterscheidung der einzelnen Begriffe ist nicht durch Gesetze oder ähnliches festgelegt. Eine genauere Bestimmung ergibt sich erst daraus, dass die zugrunde liegenden Regeln der Prüfinstitute nachgelesen werden.

Auf der Web-Seite der VERBRAUCHER INITIATIVE e.V. werden vier Bewertungskategorien genannt, die für die Beurteilung von „ Qualitätssiegeln oder Gütezeichen“ hilfreich sein können:

  • Anspruch: nach welchen Kriterien wird beurteilt?
  • Unabhängigkeit: sind anerkannte und unabhängige Institute bei der Festlegung der Kriterien beteiligt? Wer beurteilt?
  • Überprüfbarkeit: erfolgt eine Kontrolle durch anerkannte und unabhängige Institute? Wie?
  • Transparenz: werden alle Kriterien und Bewertungsmaßstäbe offengelegt? Welche Kriterien? (Bezahlung?)

Beispiele

TK-Qualitätssiegel für Krankenhäuser

Seit 2009 verteilt die Techniker Krankenkasse an Kliniken / Krankenhäuser bundesweit ein TK-Qualitätssiegel für Patientenzufriedenheit. Dieses Zertifikat geht auf eine Umfrage dieser Krankenkasse unter 160 000 Versicherten für den TK-Klinikführer zurück. Ermittelt wurde dabei unter anderem die Zufriedenheit mit dem Behandlungsergebnis, der Organisation und Ausstattung und der medizinisch-pflegerischen Versorgung.

Das Qualitätssiegel KTQ

Das Qualitätssiegel der Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen, kurz KTQ, erhalten Einrichtungen die ihre Abläufe der Patientenversorgung, die Entwicklung der Behandlungsstrategien und die Behandlung von dieser Firma durchleuchten lassen und wenn nötig weiter optimiern (anhand von 72 Kriterien in den Kategorien Patientenorientierung, Mitarbeiterorientierung, Sicherheit im Krankenhaus, Informationswesen, Krankenhausführung und Qualitätsmanagement).

Siehe auch

Weblinks