Unfallchirurgie

Aus Familienwortschatz
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Die Unfallchirurgie befasst sich mit den operativen Verfahren zur Wiederherstellung und Erhaltung, der durch Unfälle beschädigten Strukturen (Organsystem und Bewegungsapparat) des Menschen. Verletzungen betreffen in erster Linie den Bewegungsapparat (das knöcherne Skelett und Muskeln, Bänder und Sehnen), aber auch Bauch- und Brustorgane, sowie das Gehirn und das Rückenmark. Dabei stellt die Behandlung von Kindern im Rahmen der Kindertraumatologie aufgrund der besonderen Bedingungen am wachsenden Organismus eine spezielle Unterdisziplin dar. Aufgrund der Ähnlichkeit der Behandlungsverfahren behandeln Unfallchirurgen auch Knochenbrüche, die durch ein Tumorleiden bedingt sind, also pathologische Frakturen.

Als erste Instanz empfängt die Unfallchirurgie (Notaufnahme) Notfälle und stabilisiert diese, um weiterführende medizinische Behandlungen zu ermöglichen.

Häufige Verletzungen sind die Radiusfraktur, die Oberarmschaftfraktur, die Oberschenkelhalsfraktur, die pertrochantäre Femurfraktur, die Sprunggelenkfraktur. Häufige Bandverletzungen sind Außenbandruptur des oberen Sprunggelenkes, die vordere Kreuzbandruptur, Strecksehnenrupturen der Finger, Seitenbandruptur des Daumens (Skidaumen) sowie die Schultereckgelenksverrenkung (ACG-Sprengung nach Tossy, Schultereckgelenksprengung bzw. Bändersprengung).

Wegen der ähnlichen Behandlung werden auch Gelenkersatzoperationen wie Hüftgelenks- und Kniegelenksendoprothesen oft von Unfallchirurgen durchgeführt.

Die Gebiete der operativen Orthopädie und der Unfallchirurgie überlappen sich soweit, dass von den |Berufsverbänden eine Zusammenführung der Fachgebiete durchgeführt wurde. Seit dem Jahr 2005 gibt es einen gemeinsamen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie. Dies ist ein Produkt der europäischen Vereinigung, da es traditionsbedingt nur in Österreich und Deutschland eine Trennung zwischen Orthopädie und Unfallchirurgie gibt.

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