Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin

Aus Familienwortschatz
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lernende Pflegeschülerinnen

Die Ausbildung zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger(in) wird durch das Krankenpflegegesetz von 2003 geregelt.


Die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung gliedert die Ausbildung zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger(in) zukünftig in 2100 Theorie- und 2500 Praxisstunden. Sie wird weiterhin an den Krankenhäusern angeschlossenen Krankenpflegeschulen durchgeführt, deren Leitung zukünftig über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen muß.

Integrierte Ausbildungen werden möglich, in denen die Auszubildende sich nach einer Orientierungsphase für eine Spezialisierung in Richtung Gesundheits- und Krankenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder Altenpflege entscheiden können - ein erster Schritt in Richtung generalistische Pflegeausbildung. Das Mindestalter für Auszubildende ist weggefallen.


Voraussetzung

Voraussetzungen sind:

  • mindestens Realschulabschluss oder
  • Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren oder einen staatlichen Prüfungsabschluss als KrankenpflegehelferIn, bzw.Gesundheits-und KrankenpflegehelferIn
  • Gesundheitliche Eignung

Lehrkörper

Die Rolle der Praxisanleiter wird gestärkt, sie müssen über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und über eine berufspädagogische Zusatzausbildung im Umfang von mindestens 200 Stunden verfügen.

Unterricht nach Lernfeldern

Der Unterricht orientiert sich vermehrt an fächerübergreifenden Lernfeldern. Der Lehrstoff wird auch in Lernbereichen wie Anatomie, Chirurgie, Innere Medizin etc. vermehrt durch Lehrer für Pflegeberufe durchgeführt, externe ärztliche Dozenten verlieren hier an Bedeutung.


Ausbildung in Österreich

Die Ausbildung in Österreich orientiert sich sehr stark an der der Deutschen. Es gibt eigene Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege, für psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege sowie Schulen für Kinder- und Jugendlichenpflege bzw. auch ineinander vereinte.

Der Besuch solch einer Schule ist in den meisten Bundesländern erst nach erfolgtem positiven schriftlichen Aufnahmetest sowie eines mündlichen gruppenorientierten Assessments möglich. Manche Bundesländer erlauben eine Aufnahme auch nur mit erfolgreich absolvierter Matura, da diese Schulen ein "höheres Niveau" anstreben wollen (so wie Amerika, wo man Pflege studieren muss).

Die Ausbildung zum diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger (DGKP/DGKS), zum dipl. psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpfleger (DPGKP/DPGKS) oder zum dipl. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (DGKKP/DGKKS) dauert in der Regel bei positivem Bestehen jedes Schuljahres 3 Jahre. Abschlusszeugnis ist ein Zertifikat (Diplom).

Die Unterrichtsfächer reichen von Erster Hilfe bis hin zu Antatomie und Physiologie über Pharmakologie bis hin zur Pflege im Alter/in der Jugend/in der Demenz.

Theoretische und praktische Grundkenntnisse werden in der Schule vermittelt und danach mittels theoretischer und praktischer Prüfungen wiederholt. In eigenen Praktika dürfen Krankenpflegeschüler ihr erlerntes Wissen nach erfolgreich bestandenen Prüfungen in die Praxis umsetzen und am "richtigen" Patienten arbeiten und ihr Wissen vertiefen.

Siehe auch

Literatur

Henke, Friedhelm: Nachweisheft der praktischen Ausbildung für die Gesundheits- und Krankenpflege, Kohlhammer, Stuttgart 2004, ISBN 3-17-018345-1.


Weblinks ==


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