Pflegevisite

Aus Familienwortschatz
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Die Pflegevisite kann als Planungs- und Bewertungsinstrument im Rahmen des Qualitätsmanagements der professionell ausgeübten Kranken- und Altenpflege (MDK-Prüfkonzept für Qualitätsprüfungen nach § 114 SGB XI/§ 115 SGB XI Ergebnisse von Qualitätsprüfungen) eingesetzt werden. Sie ist in Europa ein junges Instrument im Rahmen des Qualitätsmanagements. Dieses beinhaltet einen regelmäßigen oder auch einen anlassbezogenen Besuch beim/bei der Patientin/-en oder in der Altenpflege bei der Bewohnerin/-er mit einem Gespräch.

In diesem Gespräch werden die Pflegeprobleme und Ressourcen, die Pflegediagnostik, die Formulierung der Pflegeziele und -maßnahmen sowie die Evaluation der Pflege überprüft.

Im Gegensatz dazu versteht der DBfK (Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe) den Begriff "supervidierende" oder "kollegiale" Pflegevisite als ein Kontrollinstrument im Rahmen der Qualitätssicherung.

Eine Pflegevisite kann aber eigentlich nicht die gesamte Arbeit der Pflegekraft durch eine ihr übergeordnete Leitung überprüfen. Es ist dabei auch nich das Ziel die Sauberkeit des Zimmers, den Umgang mit Betäubungsmittel o.ä. zu überprüfen. Zentrales Anliegen bei Verwendung dieses Hilfsmittels zur Pflegeplanung (Instrument) ist es, sich über das Befinden und die Entwicklung des Bewohners Klarheit zu verschaffen. Solche Überprüfungen sollten im Rahmen der eigenen Qualitätssicherung stattfinden. In jedem Fall kann die Pflegevisite dadurch die Qualität der Pflegeplanung und Dokumentation überprüfen, indem sie das gewonnene Bild vom Patienten/Bewohner mit der Planung und Dokumentation vergleicht.


Entwicklung der Pflegevisite

Die ersten Artikel zur Pflegevisite erschienen in Fachzeitschriften in den 1980er Jahren. Die Autoren kommen fast ausschließlich aus dem Krankenhaus (vgl. u.a. Döpke-Paentz 1981, Lange 1982, Müller 1985) und immer ist die Pflegedienstleitung an der Pflegevisite beteiligt.

In den 1990er Jahren erlebt die Pflegevisite einen Boom. Zahlreiche Artikel erscheinen in den Fachzeitschriften. Wegbereiter für eine bewohnerorientierte Pflegevisite ist Christian Heering. Mitte der 1990er Jahre schreibt er mehrere Artikel über die Pflegevisite und veröffentlicht das erste Pflegevisitenbuch (Heering et al 1997). In seinen Publikationen steht der Bewohner im Mittelpunkt der Pflegevisite. Die Durchführung der Pflegevisite erfolgt durch die Pflegefachkräfte und gemeinsam mit dem Bewohner wird der Pflegeprozess besprochen, d.h. es werden gemeinsam Pflegeziele festgelegt und Maßnahmen geplant (vgl. Heering/Heering 1996, S. 33).

Bis Mitte der 1990er Jahre wird die Pflegevisite überwiegend im Krankenhausbereich thematisiert. Mit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 in der ambulanten und 1996 in der stationären Pflege erlebt die Pflegevisite auch in der Altenpflege einen Aufschwung.

In den gemeinsamen Grundsätzen und Maßstäben (MDS 1995, 1996) und der MDK-Anleitung zur Prüfung der Qualität (MDS 1996, 2000, 2005, 2009) wird die Pflegevisite als ein Baustein des Pflege- bzw. Qualitätsmanagements ausgeführt.

Der Ausdruck selbst stammt vom lateinischen Wort „visitare“ → besuchen, hingehen, um zu helfen

Zitate: „Die Pflegevisite ist ein regelmäßiger Besuch bzw. ein Gespräch mit dem Bewohner über den Pflegeprozess. Sie dient der gemeinsamen Benennung der Pflegeprobleme und Ressourcen bzw. der Pflegediagnosen, der Vereinbarung von gewünschten Pflegezielen, der Art, Menge und Häufigkeit der nötigen Pflegemaßnahmen und schließlich der Überprüfung der Angemessenheit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Pflege.“ (Heering, 2004)
Die Pflegevisite ist ein Planungs- und Bewertungsinstrument im Rahmen des Qualitätsmanagements der professionell ausgeübten Kranken- und Altenpflege (MDK-Prüfkonzept zur Qualitätskontrolle nach § 115 SGB XI).

Vorbereitung

Voraussetzung: Grundsätzlich ist es wichtig, daß eine gute, nachvollziehbare Pflegeanamnese, Pflegeplanung und Dokumentationen vorliegen. In dieser Dokumentation muß ein Verlauf erkennbar sein.

Zunächst wird festgelegt, bei wem die Pflegevisite (-en) durchgeführt werden sollen. Dabei sind einheitliche Kriterien sinnvoll, um die Ergebnisse von Pflegevisiten später vergleichbar und überprüfbar zu machen.

Mögliche Kriterien sind z.B. die Pflegestufe, konkrete Pflegeziele, vergangener Zeitraum seit der Aufnahme. Hier kann im Vorfeld seitens der Einrichtung und Organisation eine Regelung getroffen werden, in der die Häufigkeit von Pflegevisiten bei unterschiedlichen Pflegestufen festgelegt werden (z.B. in der Langzeitpflege BewohnerIn mit Pflegestufe 1 --> zweimal; mit Pflegestufe 2 und 3 --> dreimal im Jahr).

Desweiteren könnte im Vorfeld ein Protokollformular erarbeitet werden, an dem sich die Beteiligten orientieren bzw. entlang arbeiten können. Dieses sollte sich z.B. am Pflegemodell der Einrichtung bzw. Organisation (z.B. AEDL-Pflegemodell nach Krohwinkel) orientieren.

Zusätzlich zur Pflegevisite könnte auch eine Umgebungsvisite sowie eine Organisationsvisite stattfinden.

Gründe für eine Pflegevisite

Neben einer regelmäßig stattfindenden Routine-Pflegevisite kann eine aktuelle Beschwerde eines Bewohners/Patienten eine solche erforderlich machen. Dabei ist zu beachten, dass der Bewohner/Patient von diesem Vorhaben frühzeitig in Kenntnis gesetzt wird, damit er sich nicht "überrumpelt" fühlt und ggf. auch Angehörige dazubitten kann. Die Teilnehmerzahl sollte dabei seitens der Einrichtung möglichst nicht höher sein als auf der Bewohner-/Patientenseite. Weitere Gründe sind die Veränderung des Zustandes des Bewohners, eine mögliche Änderung der Pflegestufe oder beabsichtigte Kontrolle bestimmter Pflegekräfte seitens der Leitung in Hinblick auf die zu leistende Pflegequalität.

Teilnehmer

In erster Linie sollte die Pflegevisite von der unmittelbar betreuenden Pflegekraft zusammen mit dem Patienten bzw. Bewohner durchgeführt werden.

Weitere Teilnehmer an einer Pflegevisite können sein:


Ziele

  • Sicherstellung der geplanten Pflege
  • Qualitätssteigerung der Pflege durch Erfassen von Ressourcen und Problemen auch seitens des Patienten/Bewohners
  • Pflegeprozess wird mit dem Patienten erarbeitet und somit wird die Individualität berücksichtigt
  • Evaluation der bisher gesetzten Pflegeziele
  • wenn erforderlich, Anpassung der Maßnahmen und/oder Ziele an veränderten Zustand des Patienten
  • Qualitätsstrategien werden ermittelt
  • Optimierung des Schnittstellenmanagements


Durchführung

Einer Pflegevisite sollte eine kurze Vorbesprechung vorausgehen, bei der anhand der Pflegedokumentation der bisherige Verlauf dargestellt wird. Sinnvoll ist es ausserdem, einen Themenschwerpunkt festzulegen (z.B. wenn eine Beschwerde der Grund für eine Pflegevisite ist oder eine Veränderung der Pflegestufe beantragt werden soll). Dieser Schwerpunkt kann als Gesprächseinstieg dienen.

Die Punkte des Protokolls werden durch ein gemeinsames Gespräch mit dem Patienten/Bewohner, ggf. auch mit den Angehörigen und anderen Teilnehmern, erarbeitet. Wichtig und darum nochmals zu betonen ist, daß es sich nur dann um eine wirkliche Pflegevisite handelt, wenn der Patient/Klient/Bewohner miteinbezogen wird. Wenn nur das Pflegevisitenprotokoll ausgefüllt wird (ohne auch nur mit dem Patienten ein Wort gesprochen zu haben), dann handelt es sich um KEINE Pflegevisite. Es sollte zudem eine Kommunikationsebene geschaffen werden, bei der auf Wünsche und Bedürfnisse des Patienten eingegangen werden kann. Ziele und Maßnahmen sollten gemeinsam vereinbart werden, dazu ist oft eine Erläuterung zur Begründung notwendig.


Inhalte

  • Befinden, Zufriedenheit und Entwicklung des Patienten erörtern (dabei kann eine Unzufriedenheit seitens des Patienten bestehen, obwohl sich sein Pflegezustand verbessert hat, und umgekehrt)
  • Evaluation des Pflegeprozesses (Sind die Pflegeziele ganz, teilweise oder gar nicht erreicht?)
  • Wie ist die Qualität der Durchführung des Pflegeprozesses einzuschätzen?
  • Brauchen die mit der Pflege betrauten Personen Unterstützung (z.B. spezielle Fortbildung)?


Nachbereitung und Dokumentation

Die Nachbereitung beinhaltet das Einleiten der notwendigen Maßnahmen sowie die Dokumentation der Pflegevisite (Vermerk im Pflegebericht, der auf separates Protokoll als Anlage verweist, oder wesentliche Inhalte im Bericht erwähnen) und der daraus resultierenden Ergebnisse in Hinblick auf die Pflegeplanung. Wenn nötig, wird ein zweiter Termin vereinbart, bis zu dem die betreffende Pflegekraft sämtliche Punkte aufzuarbeiten hat.

Literatur

  • Claus Bölicke, Christiane Panka, Susanne Ritter: DBfK-Leitfaden zur Pflegevisite. Eine Arbeitshilfe für die Praxis. DBfK Landesverband Berlin-Brandenburg e.V., 3. Aufl. 2004
  • Görres S; Hinz I M; Reif K u. a.: Pflegevisite: Möglichkeiten und Grenzen. Eine empirische Untersuchung in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. In: Pflege 15:1 : 25-32 (2002).
  • Jan E. Gültekin, Anna Liebchen: Pflegevisite und Pflegeprozess. Theorie und Praxis für die stationäre und ambulante Pflege. Kohlhammer, Stuttgart. 2003. 147 S. ISBN 3-17-017882-2
  • Habermann M., Biedermann H: Die Pflegevisite als Instrument der Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege. Mabuse, Frankfurt am Main. 2007. ISBN 978-3-938304-69-3 (Kurzfassung)
  • Heering, Christian u. a.: Pflegevisite und Partizipation. Ullstein Mosby, Berlin. 1997 bzw. Huber, Bern – 2. Auflage 2006. 320 S. ISBN 3-456-84301-1
  • Jürgen Hollick, Andrea Kerres: Pflegevisite. Verlag Kohlhammer, Stuttgart. 2003. 158 Seiten. ISBN 3-17-016222-5
  • Kämmer, Karla: Auf Visite kommen - Die Pflegevisite ist eine Art Controlling unter Beteiligung von Pflegekräften, Bewohnern und Angehörigen. In: Altenpflege 26:8:28-30 (2001).
  • MDS e.V (Hrsg.): MDK-Anleitung zur Prüfung der Qualität nach § 80 SGB XI in der stationären Pflege / ambulanten Pflege. 2. Ausgabe. Essen (MDS e.V.) 2000.

Weblinks

  • Peter Rehder, Artikel bei "Konfliktfeld Pflege", der sich mit verschiedenen, auch kontroversen Aspekten der Pflegevisite auseinandersetzt.