Überlastungsanzeige

Aus Familienwortschatz
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Eine Überlastungsanzeige ist in der Regel eine schriftliche Information an die Pflegedienstleitung bzw. den Arbeitgeber über Arbeitsbedingungen, die zu Schäden der anderen Vertragspartei - also die Patienten, alten Menschen, etc - führen können bzw. absehbar dazu führen. Pflegekräfte sind dazu nicht nur berechtigt, sondern allgemein aus dem Arbeitsverhältnis heraus, aber z. B. auch nach § 15 und § 16 des ArbSchG verpflichtet ihren Arbeitgeber auf mögliche Schädigungen oder Gefährdungen des Patienten hinzuweisen. Die Stellung als Erfüllungsgehilfe macht die Information zur Pflicht (nach dem BGB). Die Anzeige dient dazu, den Arbeitgeber auf organisatorische Mängel so rechtzeitig hinzuweisen, so dass dieser sie noch ausräumen kann.

Dabei bleibt die Verpflichtung der Arbeitnehmerinnen erhalten, ihre Arbeit mit größtmöglicher Sorgfalt zu erledigen. Strafbare Handlungen werden dadurch nicht entschuldigt.

Die Information der KundInnen über eine bevorstehende Leistungsminderung ist nicht Gegenstand der Überlastungsanzeige. Erfolgt diese Information direkt durch Beschäftigte ohne einen Auftrag durch den Arbeitgeber, kann dies evtl. zum Vorwurf der Geschäftsschädigung führen.

Wann ist es Zeit eine Überlastungsanzeige abzugeben?

Der Zeitpunkt zur Abgabe einer solchen Erklärung (mündl. oder schriftl.) ist spätestens dann gegeben, wenn die Übersicht über die zu leistende Arbeit verloren gegangen und aus eigener Kraft dem Anzeigenden die Abarbeitung nicht mehr möglich ist.


Es ist sehr empfehlenswert, sich im Vorfeld mit KollegInnen und auch mit dem Betriebsrat, Mitarbeiter- oder der Personalvertretung zu besprechen.

Wann können Überlastungen auftreten? Mögliche Folgen?

Überlastung kann z.B. bei längerfristigen Krankheits- oder anderen Vertretungen sowie bei einem über dem Durchschnitt liegenden Arbeitspensum auftreten. Typische Situationen sind stark reduzierte Mitarbeiterzahl bzw. die hohe Arbeitsbelastung durch ungeplante Personalausfälle, akuter Mehraufwand (z. B. Notfälle, zusätzl. Aufnahmen, Umzüge) oder durch seit Wochen freie Stellen bei hohem Arbeitsanfall.

Arbeiten werden zum Teil unerledigt bleiben. Dies könnten folgende Aufgaben sein:

  • berufsfremde Tätigkeiten wie ...
  • Ausbildungsaufgaben wie...
  • Verwaltungsarbeiten wie...

kurz: Arbeiten die nicht notwendig sind. Es können auch pflegerische Arbeiten leiden.

  • Einschränkung pflegerischer Maßnahmen wie zum Beispiel duschen/baden, Anleitungen zum Erhalt von Fähigkeiten (aktivierende Pflege).
  • Reduzierung therapeutischer Maßnahmen wie Prophylaxen.

Die Beschäftigten haben alles in ihrer Kraft liegende zu tun, Schäden möglichst zu vermeiden. Es ist ihnen nicht zuzumuten, auszuwählen, welche Schädigungen sie PatientInnen zufügen.

Was könnte Abhilfe bringen

  • Zusätzliche (versetzte, eingestellte) Arbeitskräfte
  • Bettensperrung, Aufnahmesperre
  • Verlegung von PatientInnen / BewohnerInnen in andere Einrichtungen
  • Verschiebung von einzelnen Arbeitsprozessen auf andere Abteilungen / MitarbeiterInnen / Zeitabschnitte

Darüber haben die jeweiligen Leitungskräfte zu entscheiden.

Es kann gefragt werden, ob von unter Druck arbeitenden Pflegenden noch erwartet werden kann, dass sie auf so etwas hinweisen. Aber jedenfalls sollte ein Hinweis über den Zeitraum gegeben werden, die es evtl. noch bis zum "Untergang" braucht.

Was sollte in die Überlastungsanzeige aufgenommen werden?

Unbedingt sollte die Art der Überlastung und der Grund ihres Entstehens klar aufgezeigt werden. Der Grund des Organisationsmangels sollte konkret benannt werden. Es ist darauf hin zu weisen, dass Fehler nicht auszuschließen sind und dass um Abhilfe gebeten wird. Der Hinweis an den Arbeitgeber, dass er nun in seiner Organisationspflicht steht, ist diesem vielleicht hilfreich.

Man sollte ausdrücklich darauf hinweisen, dass auch weiterhin alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um eine Gefährdung der Patienten/ Bewohner zu vermeiden.

Die Reaktion der Leitungskräfte auf eine Überlastungsanzeige ist in der Regel heftig. Es empfiehlt sich im Vorfeld wirklich alle denkbaren Ressourcen zu mobilisieren. Es ist schon vorgekommen, dass MitarbeiterInnen nur wegen einer Überlastungsanzeige eine Kündigung angedroht wurde. Um die Folgen für die Einzelnen abzuschwächen wäre es sehr hilfreich, wenn eine gemeinsame Aktion eines Teams in Absprache mit der Personalvertretung möglich wäre.

Siehe auch:

Literatur

Weblinks

  • Muster einer Überlastungsanzeige für den Pflegedienst pdf-Datei bei verdi.de (23.10.2008)
  • Muster einer Überlastungsanzeige pdf-Datei bei verdi.de/nrw (20.10.07)
  • Überlastungsanzeige bei Wikipedia.de
  • Die Überlastungsanzeige: [1]


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