Altenpflegeschule

Aus Familienwortschatz
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Die Ausbildungsstrukturen an Altenpflegeschulen sind etwa 1970 bis 1990 nach Landesrecht entstanden. Erst 2000 erfogte in der Altenpflegeausbildung durch ein Bundesgesetz (Altenpflegegesetz) eine gewisse Vereinheitlichung. Das Gesetz trat 2003 in Kraft. Altenpflegeschulen gibt es als private oder staatliche Schulen.

Die theoretische (Schule) und die praktische Ausbildung erfolgt nicht immer beim gleichen Träger sondern oft in davon getrennten Pflegeheimen oder ambulanten Diensten. Allerdings stellen nur wenige ambulante Einrichtungen praktische Ausbildungsplätze zur Verfügung. Das Gesetz bestimmt jedoch, dass die jeweilige Schule für die gesamte Ausbildung die Verantwortung zu tragen hat. Deshalb kommt es bei verschiedenen Trägern der Ausbildung auf eine enge Kooperation zwischen Schule und Praxisfeld an.

Die meisten Altenpflegeschulen sind kleine Schulen mit weniger als 70 Schulplätzen. Nur 9 % der Schulen haben über 150 Schulplätze oder sind Teil eines größeren Schulzentrums (meistens eines Berufsschulzentrum).

Die Auszubildenden (A.schülerInnen) sind vorwiegend junge Frauen (80 Prozent), die über einen mittleren Bildungsabschluss verfügen. Es sind deutlich mehr Erstauszubildende als UmschülerInnen (bereits andere Berufstätigkeit vorher) in der Ausbildung. Rund 55% der SchülerInnen beginnen die Schule vor dem 25. Lebensjahr. Ein Drittel davon bereits im Alter von 16 bis 18 Jahren.

Die Altenpflegeschulen in sieben Bundesländern werden als private (staatlich anerkannte) Schulen geführt. Außerhalb des Schulrechts sind dies die Altenpflegeschulen in Bremen, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein. In acht Ländern unterstehen die Altenpflegeschulen dem Landesschulrecht.

Bundesweit besteht bei den etwa 600 vorhandenen Altenpflegeschulen eine Mehrheit der frei-gemeinnützigen Trägerschaft (nämlich 76 Prozent der staatlich anerkannten Altenpflegeschulen bzw. 52 Prozent der Schulen, die dem Landesschulrecht unterstehen).

Die Finanzierung der Schulkosten wird in den einzelnen Bundesländern weiterhin unterschiedlich geregelt.

Ausbildungsdauer: es überwiegt die dreijährige Vollzeitausbildung. Eine Ausbildung in Teilzeit (bis zu 5 Jahre) wird von rund 20 Prozent aller Schulen angeboten und von unter 10 Prozent der Ausbildenden genutzt.

LehrerInnen: an den Altenpflegeschulen unterrichtet in aller Regel ein sehr kleines Kernkollegium und einer vergleichsweise hohe Zahl an stundenweise bezahlten und eingesetzten DozentInnen. Z. B. arbeiten in privaten Altenpflegeschulen durchschnittlich nur 1 bis 2 Vollzeitkräften (8,8%) und 2 bis 3 Teilzeitkräften (12,6%) aber 15 bis 16 HonorardozentInnen (78,6%). Schulen werden überwiegend von Frauen geleitet, die in der Mehrzahl über einen akademische Bildung verfügen. Die übrigen Lehrkräfte haben überwiegend eine pflegerische Ausbildung und eine pädagogische Fachweiterbildung, teilweise auch einen akademischen Abschluss. Auch die Lehrer in dem Beruf sind überwiegend weiblich (zwischen 75 und 80 Prozent).

Ca. 4.500 PraxisanleiterInnen sollen die SchülerInnen im Praxisfeld bei ihrem alltäglichen Einsatz anleiten. Die Mehrheit der PraxisanleiterInnen hat selbst eine dreijährige Altenpflegeausbildung abgeschlossen. 43 Prozent aller PraxisanleiterInnen haben eine Fortbildung zur Praxisanleitung.

Schulräume: neben Kurs- und Praxisräumen meist ein Sekretariat.

Zur Ausstattung gehören in den meisten Schulen eine eigene Fachbibliothek und ein Internetzugang.


(alle Zahlen nach der BEA-Studie, Bremen, mit Stand vom Schuljahr 2004/2005 )

Weblinks

  • www.bosch-stiftung.de/content/language1/downloads/BEA_Zusammenfassung.pdf Ausbildungsstrukturen an Altenpflegeschulen — Zusammenfassung der Ergebnisse der BEA-Studie

Siehe auch