Heilerziehungspflege

Aus Familienwortschatz
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Heilerziehungspflege (Abk. HEP) ist ein sozialpädagogischer und pflegerischer Ausbildungsberuf. Er ist nicht bundesweit einheitlich geregelt, in einigen Bundesländern gibt es entsprechend die Heilerziehung.

Einsatzfelder

Der Beruf ist speziell auf die Arbeit in der Behindertenhilfe zugeschnitten: Lebensbegleitung, Beratung, Bildung, Förderung und Pflege für Menschen mit geistiger, körperlicher, seelischer, psychischer, mehrfacher oder schwerstmehrfacher Behinderung.

Heilerziehungspfleger sind die Fachkräfte in allen Bereichen der Behindertenhilfe, z.B. in teil- und vollstationären Wohneinrichtungen, ambulanten Diensten, Beratungsstellen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, integrativen Kindergärten, Sonderschulen, familienentlastenden Diensten etc.

Außerdem können sie in der Sozialpsychiatrie und bei mobilen ambulanten Krankenpflegediensten als Fachkraft eingesetzt werden. Nach zweijähriger praktischer Berufserfahrung können HeilerziehungspflegerInnen in ambulanten Pflegeeinrichtungen, die überwiegend behinderte Menschen pflegen und betreuen, die Funktion der verantwortlichen Pflegefachkraft übernehmen, deren Einsatz Voraussetzung für die Zulassung der Pflegeeinrichtung durch die Pflegekassen ist (§§ 71, 72 SGB XI).

Ausbildung

Ausbildungsinhalte:

Zugangsvoraussetzungen sind in den deutschen Bundesländern nicht einheitlich geregelt. Es wird z.B. in Baden-Württemberg mindestens ein mittlerer Schulabschluss oder ein vorheriger einschlägiger Berufsabschluss verlangt. Der eigentlichen Ausbildung geht ein ein- bis zweijähriges Vorpraktikum voraus.

Dauer und Form der Ausbildung, ebenfalls je nach Bundesland verschieden:

Eine Möglichkeit: Die Ausbildung beträgt zwei Jahre in schulischer Vollzeit, anschließend muss ein praktisches Anerkennungsjahr absolviert werden.

Oder: Dreijährige fachpraktische Ausbildung (sprich man arbeitet in einer Einrichtung, wird dort angeleitet und absolviert die fachpraktischen Prüfungen), begleitet von Blockunterricht an der Fachschule (z.B. pro Jahr sechs 2wöchige Schulblöcke). Oder 2-3 Tage Schule in der Woche; ist je nach Schule unterschiedlich.

Am Ende der Ausbildung stehen staatliche Abschlussprüfungen (praktisch und theoretisch), nach deren Bestehen die staatliche Anerkennung beantragt wird. Die Berufsbezeichnung lautet: staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger bzw. staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin.

Ausbildungsinhalte

Die Ausbildung beschäftigt sich mit Elementen aus der

Weiterbildungsmöglichkeiten

Siehe auch Weiterbildung

Probleme in der Heilerziehungspflege

Probleme in der Heilerziehungspflege, bzw. im Ausbildungsgang Heilerziehungspflege:

HeilerziehungspflegerInnen brauchen Kompetenzen in allen sozialen Bereichen. Aus der Vielfältigkeit der Ausbildungsinhalte ergibt sich zwangsläufig eine gewisse Oberflächlichkeit; keines der Themen kann in aller Ausführlichkeit behandelt werden. HeilerziehungspflegerInnen und deren Einsatzstellen sind somit besonders darauf angewiesen, das Fachwissen und die Professionalität durch Fortbildungen über die besonderen Bedürfnisse der jeweiligen Klienten zu ergänzen (Krankenpflege, Sozialrecht, Erwachsenenbildung, Geriatrie, Psychiatrie...).

Ein weiteres Problem ist, dass zwar Alten- und KrankenpflegerInnen, Sozialpädagogen/Innen, u. U. ErzieherInnen, Ergotherapeuten/Innen etc. in der Behindertenhilfe als Fachkräfte anerkannt werden, umgekehrt ist dies aber nicht der Fall: HeilerziehungspflegerInnen gelten nicht als Fachkräfte z.B. in regulären Kindergärten, Alten- und Krankenpflegeeinrichtungen (mit wenigen Ausnahmen, s. o.).

Dies grenzt nicht nur das Einsatzfeld für HEPs ein und erschwert somit die Suche nach einem Arbeitsplatz für die/den EinzelneN. Es stellt auch eine Herabqualifizierung der Behindertenhilfe selbst dar, nicht ebenso wie die Nachbardisziplinen eine (im Interesse der Klienten notwendige) Spezialisierung des Fachpersonals zwingend vorauszusetzen.

Siehe auch