Bayerische Pflegebeauftragte

Aus Familienwortschatz
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Der Bayerische Pflegebeauftragte ist eine vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen berufene Person, die sich um die Belange Pflegebedürftiger, ihrer Angehörigen und der Pflegekräfte kümmern soll. Zum ersten Pflegebeauftragten wurde am 26. Januar 2011 der Ministerialbeamte Werner Zwick berufen.

Nach Aussage der bayerischen Sozialministerin soll der Pflegebeauftragte in seiner Funktion unabhängig von den kommunalen Heimaufssichtsbehörden und den Trägern der Pflegeeinrichtungen sein und weisungsunabhängig arbeiten. Der Bayerische Staat betreibe selbst keine Pflegeheime. Betroffene könnten sich auch anonym und vertraulich an den Pflegebeauftragten wenden.[1]

Anders als bei den Beauftragten der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung und Menschen mit Migrationshintergrund sowie der Frauenbeauftragten ist der Pflegebeauftragte nicht mit gesetzlich verankerten Rechten ausgestattet. Er hat kein Recht, bei Gesetzesvorhaben der Staatsregierung einbezogen zu werden.

Das Diakonische Werk in Bayern kritisierte die Berufung eines Pflegebeauftragten als Verwaltungsvorgang, der nicht geeignet sei, die Situation in der Altenpflege zu verbessern[2]

Kontakt

Web / E-Mail: Bayerischer Pflegebeauftragte
(des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen)
Winzererstraße 9 München
Briefanschrift: 80792 München
Telefon: 089 - 12 61 01
Pflegehotline: 0800-0114353


Quellen


Siehe auch