Beurteilung

Aus Familienwortschatz
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Bei einer Beurteilung im Arbeitsverhältnis in der Pflege kann es sich um laufende Leistungsbeurteilungen im Arbeitsrecht (Vorgesetzte - Mitarbeiterin), im Sinne des Schulrechts (Ausbilderin/Praxisanleiterin und Schülerin/Auszubildende) oder eine Schlussbeurteilung als Teil oder für ein schriftliches (Arbeits-)Zeugnis handeln. Anlässe dafür können der Wechsel der Arbeitsstelle innerhalb der Einrichtung, des direkten Vorgesetzen oder der Ablauf der Probezeit sein. Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit oder des Selbständigkeitsgrades einer versorgten Person findet im Rahmen der Einstufung durch den MDK oder des Geriatrischen Assessments statt. Eine Beurteilung ist in aller Regel eine kurz gefasste Äußerung im Gegensatz zu einem ausführlichen Gutachten. Ihr Text ist sehr oft ritualisiert und nicht frei ausformuliert.

Beurteilungskriterien, Rahmenbedingungen

Zugrunde liegen unausgesprochene, oft sehr individuelle Beurteilungskriterien oder formalisierte Leistungskriterien wie Pünktlichkeit, Art des persönlichhen Umgangs mit anderen, allgemeine Zuverlässigkeit, Leistungsgrad und fachliches Können. Die Kriterien können in der Regel von den beurteilenden Personen unterschiedlich interpretiert und verschieden abgestuft verwendet werden. Erst durch eine wiederholte gemeinsame Übung würden Beurteilende ungefähr Gleiches mit ähnlichen Beurteilungen wahrnehmen und bewerten. Notenskalen oder Beurteilungsbögedn versuchen dem durch etwas ausführlicher formulierte Beispiele des erwünschten Verhaltens/Eigenschaft entgegenzuwirken.

Hinzu kommen Unterschiede in Beurteilungen durch den Vergleich mit verschiedenen Bezugsgruppen (alle Schülerinnen eines Jahrgangs, mit dem was ein Schülerin wissen "muss", Zentralprüfung in einem Bundesland).

Eine Beurteilung kann ihre Beurteilungskriterien vollständig aufzählen oder sie implizit, d. h. unausgesprochen, in einer nicht weiter differenzierten Gesamtbeurteilung enthalten (sehr gute Schülerin).

Bei jeder Beurteilung sollte aber auch der Handlungsrahmen einer erbrachten Leistung oder des Beurteilungszeitraums berücksichtigt werden. Unter Zeitdruck, mit fehlenden Anfangsinformationen oder unter schlechten räumlichen Arbeitsverhältnissen werden sonst zufriedenstellende Leistungen ungenügend ausfallen, ohne dass es "Schuld" der beurteilten Person sein kann.

Siehe auch

Literatur

  • Karla Kämmer, Barbara Schröder (Hrsg.): Pflegemanagement in Alteneinrichtungen, Schlüterscher Verlag, Hannover, 4. Auflage, 2000. ISBN 3877065791

Weblinks