Geschichte der Altenpflege
Die Geschichte der Altenpflege
Die 1950er Jahre
In den 50er Jahren gab es nur wenige Altenheime. Deren Kapazitäten reichten aber bald nicht mehr aus, weil im Laufe der Nachkriegsjahre und der Zeit des wirtschaftlichen Aufstiegs (Wirtschaftswunder) die Zahl alter und behinderter Menschen, um die sich niemand mehr kümmern wollte oder konnte, stark zunahm. Durch den Krieg und die Kriegesfolgen waren zudem frühere Familienstrukturen, in denen die alten Familienmitglieder noch ihren Platz gehabt hatten, vielfach zerstört worden. Der Personalbedarf der Heime stieg stark an. Für die Altenpflege standen aber nicht genügend Krankenschwestern zur Verfügung. Hinzu kam, dass deren Einsatz relativ hohe Lohnkosten mit sich brachte.
Für die Altenpflege wurden vor allem weibliche Arbeitskräfte gesucht. Zum einen verdienten Frauen wesentlich weniger als Männer, zum anderen entsprach es der herrschenden Vorstellung von Weiblichkeit, dass sich Frauen aufgrund ihrer "typisch weiblichen Eigenschaften" für die Pflege und Betreuung alter Menschen am besten eigneten. Enstprechend dieser Vorstellung von gewissermaßen naturgegebenen Eigenschaften wurde keine Notwendigkeit gesehen, Frauen für die Altenpflege besonders auszubilden.
Erst Ende der 50er Jahre begannen einige konfessionelle Einrichtungen, für ihre Altenpflegerinnen betriebsinterne Schulungen durchzuführen. Weil die soziale Not alter Menschen immer weiter zunahm, entstanden erste konfessionelle und später auch kommunale Ausbildungsstätten. Die Lehrgangsdauer betrug wenige Wochen bis maximal 6 Monate.
Die 1960er Jahre
In den 60er Jahren wurde die Pflege alter Menschen bereits zu einem politischen Thema. Erstmals wurde 1969 die Ausbildung zum Altenpfleger und zum Altenpflegehelfer durch Allgemeine Prüfungsordnungen (APO) geregelt und damit die Schaffung eines Berufsbildes für diesen neuen, sozialpflegerisch orientierten Beruf vorangebracht. Die Regelung der Ausbildung erfolgte auf Landesebene.
Die 1970er Jahre
In den 70er Jahren wurde der DBVA (Deutscher Berufsverband für Altenpflege) gegründet und der Ausbildungsgang in fast allen Bundesländern auf 2 Jahre erweitert.
Die 1980er Jahre
In Baden-Württemberg und anderen Ländern gab es eine landesweite Regelung einer 1,5-jährigen Ausbildung. Das Berufsverständnis der Altenpflege entstand aus einer Mischung aus Lebensbegleitung, medizinischer Betreuung, Hauswirtschaft, Hotelservice und individueller Kundenbetreuung. Vom DBVA wurde das Berufsbild für staatlich anerkannte Altenpfleger(innen) formuliert und die Ausbildungskonzeption nochmals erweitert. Seit Ende der 80er Jahre hat sich die Bezahlung der Altenpfleger(innen) nach BAT wie bei den Gesundheits- und Krankenpfleger(inne)n durchgesetzt. Der große Bereich der privaten Arbeitgeber richtet sich grob danach.
Die 1990er Jahre
In Baden-Württemberg und anderen Ländern sind nun mindestens 2890 Praxisstunden und 1760 Schulstunden in den Fächern Religionslehre, Deutsch, Berufs- und Rechtskunde, Gerontologie, Gesundheits- und Krankheitslehre, Arzneimittellehre, Psychiatrie, Ernährungslehre, Alten- und Krankenpflege, Aktivierung und Rehabilitation, Praxis in der Altenpflege und evtl. weiteren Wahlfächern oder Arbeitsgemeinschaften (z.B. Datenverarbeitung, Seniorentanz) verpflichtend. Vorgeschriebene Praktika bilden den Großteil der "Lehrzeit", die stark an das duale System angelehnt ist. Die meisten Praktika werden in den Pflegeheimen absolviert, weitere in Altenheimen, in der offenen und ambulanten Altenhilfe (z.B. Sozialstation, Beratungsstelle) sowie im Krankenhaus und bei der psychiatrischen Versorgung. In Baden-Württemberg gibt es 1997 etwa 6000 Schüler(innen). Waren es vor 1980 pro Jahr unter 300 Teilnehmer(innen), so steigt die Schüler(innen)zahl seitdem ständig.
Erst Ende der 90er Jahre kommt es bundesweit zur Durchsetzung der dreijährigen Ausbildung und dazu, dass Altenpflegekräfte wie Gesundheits- und Krankenpflegekräfte medizinische Behandlungspflege im Arztauftrag durchführen können (Injektion usw.). Auch in Sozialstationen werden Altenpfleger(innen) eingestellt.
Durch die Pflegeversicherung werden seit 1995 viele ambulante Dienste neu gegründet und benötigen Fachkräfte, um die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen. Sogenannte illegal beschäftigte Ausländerinnen aus den östlichen Nachbarländern beginnen daneben quasi als Aupair eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung im Auftrag der Angehörigen zuhause durchzuführen, die dafür den Barbetrag aus der Pflegeversicherung als Taschengeld (Lohn?) einsetzen. Diese Frauen aus Polen und Tschechien arbeiten in der Regel ohne Ausbildung und ohne standardisierte Qualitätsnormen und ohne den Schutz eines nachprüfbaren Vertrags.
In den Pflegeheimen kommt es zu einer Veränderung der Krankheitsausprägung der neu aufgenommenen Heimbewohnerinnen. Die Pflegestationen betreuen nun zu einem großen Teil (70% - 80%) an Demenz erkrankte alte Menschen.
Die 2000er Jahre
Die Altenpflege-Ausbildung ist jetzt durch das Altenpflegegesetz (AltPflG) von 2000 für alle Bundesländer einheitlich geregelt und wird gesetzlich zu den "anderen" Heilberufen gezählt. Das AltPflG trat am 1. August 2003 in Kraft.
siehe auch
- Geschichte der Pflege (Berufsübergreifend. Die Geschichte als eine Geschichte der Professionalisierung der verschiedenen Pflegeberufe betrachtet.)
- Geschichte der Krankenpflege -
Literatur
- Annette Riedel: Professionelle Pflege alter Menschen. Moderne (Alten-)Pflegeausbildung als Reaktion auf gesellschaftlichen Bedarf und die Reformen der Pflegeberufe. Tectum Verlag, Marburg, 2007. 661 Seiten. ISBN 978-3-8288-9419-8
- Weitere ausführliche und ergänzbare Angaben zu den oben genannten Zeitabschnitten in der