Heilpraktiker

Aus Familienwortschatz
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Ein Heilpraktiker darf in Deutschland berufsmäßig, aber im Umfang eingeschränkt, die Heilkunde ausüben. Er darf dies ohne als Arzt approbiert zu sein.

Grundlage ist das Heilpraktikergesetz von 1939, die Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz und die Berufsordnung für Heilpraktiker.

Der Heilpraktiker darf viele Untersuchungs- und Behandlungsmethoden anwenden; Ausnahmen sind u.a. das Röntgen und die Behandlung meldepflichtiger Infektionskrankheiten. Auch darf er keine verschreibungspflichtigen Arznei- und Betäubungsmittel verordnen oder Transplantationen durchführen.

Voraussetzungen, Ausbildung, Kosten

Voraussetzung ist die auf die jeweilige Person bezogene staatliche Erlaubnis. Erst nach Erlaubsniserteilung darf der Heilpraktiker diese Berufsbezeichnung führen. Voraussetzung für die Erlaubnis ist vor allem eine amtsärztliche Überprüfung, u. a. dass der Heilpraktiker gesundheitlich geeignet ist; er muss mindestens 25 Jahre alt sein und den Hauptschulabschluss haben. Er muss sich einer behördlichen Überprüfung seiner Kenntnisse und Fertigkeiten unterziehen, um auszuschließen, dass von ihm eine Gefahr für die Gesundheit potentieller Patienten ausgeht. Außerdem dürfen keine auf Tatsachen begründete Zweifel an der sittlichen Zuverlässigkeit bestehen.

Die Ausbildung zum Heilpraktiker findet an privaten Schulen statt. Die Dauer der Ausbildung ist oft abhängig von den jeweiligen (medizinischen) Vorkenntnissen des Teilnehmers.

Die Kosten für eine Behandlung durch den Heilpraktiker werden nicht von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen, aber von einigen Privatversicherungen.

In der Schweiz dürfen Heilpraktiker keine invasiven Eingriffe durchführen; in Österreich dürfen sie überhaupt nicht praktizieren.

Fehlende Wirksamkeitsnachweise

Heilpraktiker wenden auch nicht wirksamkeitsgeprüfte Methoden an, deshalb ist es sinnvoll bei der Tätigkeit von Heilpraktikern zu unterscheiden zwischen wissenschaftlich anerkannten Verfahren und "Dubiosem" ohne Wirksamkeitsnachweis.

Heilpraktiker als Berufsgruppe sind nicht an der Wissenschaftlichkeit der Medizin beteiligt. Sie sind dazu auch nicht verpflichtet. Als Patient ist es daher berechtigt jeweils nachzufragen, warum der Heilpraktiker eine Methode anwenden will und welche Folgen daraus entstehen können und ob diese Folgen bereits wissenschaftlich geprüft wurden. Selbstverständlich trifft auch den Heilpraktiker die zivilrechtliche Haftung für sein Handeln (entspr. der Arzthaftung; vgl. bei Wikipedia).


Weblinks

Siehe auch

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