Kunstfehler
Bei MedizinerInnen entspricht Kunstfehler etwa dem Begriff Pflegefehler in der professionellen Pflege. Sie führen zu Schädigungen der versorgten Person.
Sie können sowohl strafrechtlich wie zivilrechtlich relevant sein.
Zur Prüfung der Haftungsfragen etc. hat die Ärzteschaft separate Schlichtungsstellen eingerichtet.
Risiken im Krankenhaus
Eine Auswertung von zahlreichen Studien ergab, dass pro Jahr im Krankenhausbereich mit 5-10% unerwünschter Ereignisse, 2-4% Schäden, 1% Behandlungsfehler und 0,1% Todesfälle, die auf Fehler zurückgehen, zu rechnen ist. Bei jährlich 17 Millionen Krankenhauspatienten entspricht dies 850.000 bis 1,7 Mio unerwünschten Ereignissen, 340.000 Schäden (vermeidbare unerwünschte Ereignisse), 170.000 Behandlungsfehler (mangelnde Sorgfalt) und 17.000 auf vermeidbare unerwünschte Ereignisse zurückzuführende Todesfälle. Der gesamte ambulante Bereich ist darin nicht enthalten. (Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, "Kooperation und Verantwortung", BMG 2007)
Siehe auch
- gefährliche Pflege, Haftpflichtversicherung
- Körperverletzung, StGB
- Leitlinie
- Pflicht zur Fortbildung, professionell
- Rechtsschutzversicherung, Schadensersatz
- State of the Art
Möglicherweise Beispiele:
- Prozess gegen den Chefarzt der St. Antonius-Klinik, Wegberg (NRW), 2009
Literatur
- Martin Lindner: Irren ist ärztlich. Bild der Wissenschaft 2/2004, S. 18 - 23 (2004), ISSN 0006-2375
- Stefanie Bachstein "Du hättest leben können" 2002 Lübbe GmbH & Co. KG ISBN 978-3-404-61480-6