Stationäres Hospiz

Aus Familienwortschatz
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Ein Stationäres Hospiz ist eine Pflegeeinrichtung für Schwerstkranke und Sterbende, deren verbleibende Lebenszeit absehbar ist (ca. 3 bis 6 Monate) und die aus verschiedenen Gründen nicht in ihrer häuslichen Umgebung versorgt werden können. Das Stationäre Hospiz kann, wie die Palliativstation, die Entlassung in die Häuslichkeit zum Ziel haben, ist aber nicht einem Krankenhaus angeschlossen und stellt somit eine Kompromisslösung zwischen häuslicher und klinischer Versorgung dar.

Gesetzliche Regelungen für die Stationären Hospize sind in den einzelnen Bundesländern teilweise noch recht unterschiedlich; der Deutsche Hospiz-und PalliativVerband e.V. (ehemals Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz) ist stetig um Verbesserungen bemüht. Bisher fielen stationäre Hospize rechtlich unter das Heimgesetz[1]

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf ein Stationäres Hospiz in Niedersachsen als Beispiel.

Die zu Betreuenden

Aufgenommen werden Menschen, die an einer unheilbaren, in absehbarer Zeit zum Tode führenden Krankheit leiden. Diese Einschränkung ist notwendig, da die Krankenkassen einen großen Teil des Pflegesatzes finanzieren. Ein Arzt muss die Hospizpflege verordnen, unter Angabe der Diagnose und weiterer Details zur Begründung. Diese Verordnung gilt für zunächst 28 Tage und wird vor Ablauf dieser Frist ggf. verlängert, wenn die Voraussetzungen weiter gegeben sind. Die Patienten kommen entweder aus der Klinik oder aus der ambulanten Versorgung, manche hatten bislang keine (pflegerische) Unterstützung. Allen ist gemeinsam, dass eine adäquate Versorung zuhause oder in einem Pflegeheim nicht gewährleistet ist.

Im Idealfall hat vor der Aufnahme ein Haus- oder Klinikbesuch seitens eines Hospiz-Mitarbeiters stattgefunden, um den Kranken auf die Verlegung vorzubereiten. Ohne Information und Einverständnis sollte niemand in ein Hospiz verlegt werden. In der Praxis wird dies bedauerlicherweise nicht immer umgesetzt, vor allem bei Patienten, die sich selbst nicht mehr äußern können. Aber auch diese Menschen müssen informiert werden, selbst wenn sie den Eindruck erwecken, dass sie "nichts mehr mitbekommen", denn niemand kann mit Sicherheit von dieser Annahme ausgehen (siehe auch: Wahrheit am Krankenbett).

Die Verlegung in ein Stationäres Hospiz wird oft als Krise empfunden, als ein weiterer Schritt in eine beängstigende Zukunft. Hier sind alle Begleitenden aufgefordert, diesen Schritt gut vorzubereiten. Auch die Angehörigen können ihrerseits im Vorfeld das Stationäre Hospiz besichtigen und ein Beratungsgespräch mit einem Mitarbeiter führen. Manchmal führt so eine Palliativ-Beratung dazu, dass der Patient doch wieder nach Haus entlassen wird bzw. dort verbleibt, weil die Angehörigen zur häuslichen Pflege ermutigt werden konnten und ihnen Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt wurden.

Vor der Verlegung kann das Zimmer schon gestaltet werden, z.B. mit eigenen (kleinen) Möbeln und Teppichen, Bildern, Pflanzen, Fotos, Geschirr, eigener Bettgarnitur und -wäsche (wird ansonsten auch gestellt, aber manch einer bevorzugt seine eigene Daunendecke). Kleine Tiere dürfen auch mit einziehen oder zu Besuch kommen.

Hat sich der Gesundheitszustand des Hospizpatienten allerdings sehr stabilisiert oder sogar verbessert, sind die Bedingungen für die spezielle Hospizpflege nicht mehr erfüllt. Die entsprechende Krankenkasse trägt in dem Falle die Kosten nicht mehr, was dann eine Verlegung nach Haus oder in ein nicht spezialisiertes Pflegeheim notwendig macht. Dieser Umstand löst bei manchen Patienten oder ihren Angehörigen Unverständnis aus, auch, dass es nicht möglich ist, sich den Pflegeplatz im Hospiz privat zu "kaufen". Dies wäre nicht im Sinne des Hospizgedankens und würde dazu führen, dass alle Hospizplätze schnell von Langzeitpflege-Patienten blockiert sind.

Das ehrenamtliche Personal

Zum Team eines Stationären Hospizes gehören immer auch Ehrenamtliche. Diese haben vor ihrem Einsatz einen Begleitungskurs absolviert, damit sie nicht unvorbereitet oder mit falschen Vorstellungen ihre freiwillige Tätigkeit aufnehmen. Außerdem wird in dem Seminar auch die "hospizliche Haltung" vermittelt, um einen gewissen Konsens aller Begleiter herzustellen. Im Beispiel-Hospiz ist an fast jedem Wochentag eine Ehrenamtliche vormittags anwesend. Sie bereitet z.B. das gemeinsame Frühstück vor und begleitet dies, führt Gespräche mit Bewohnern und/oder dessen Angehörigen, unternimmt mit ihnen kleine Ausflüge oder erledigt Einkäufe. Manche mögen lieber im Hintergrund tätig sein und unterstützen das Hospiz mit einfachen Büroarbeiten oder dem Organisieren von Informationsständen, einige setzen ihre handwerklichen Fähigkeiten ein. Da die Ehrenamtlichen nicht dem "pflegerischen Alltag" unterliegen, bringen sie immer auch neue Impulse ins Team. Die ehrenamtliche Begleitung der Sterbenden hat oft auch schon vor der stationären Aufnahme begonnen, daher kommen diese Ambulanten Hospizhelfer auch weiterhin zu "ihrem" Patienten.

In jedem Halbjahr wird den Angehörigen der Verstorbenen ein Gedenkgottesdienst angeboten, der gemeinsam von Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen ausgerichtet wird.

Das hauptamtliche Personal

Die hauptamtlichen Mitarbeiter sind überwiegend examinierte Kranken- und Altenpflegekräfte, die zum einen über eine längere Berufserfahrung verfügen und zum Teil die Fortbildung Palliative Care oder die Fachweiterbildung Palliativ- und Hospizpflege absolviert haben oder sich in der Weiterbildung befinden. Vorraussetzung für die Mitarbeit sind bestimmte Grundhaltungen im Umgang mit Menschen, dazu gehört z.B. die Achtung der Würde des Einzelnen; die Aktive Sterbehilfe muss abgelehnt werden, damit eine Basis des Vertrauens erhalten bleibt. Die Zugehörigkeit zu einer religiösen Gemeinschaft ist nicht nötig, es wird aber diesbezüglich Offenheit und Toleranz erwartet. Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf die Versorgung von Patienten mit z.B. Port-Systemen, exulcerierenden Wunden, Angst-, Panik- und Unruhezuständen werden in in- und externen Fortbildungen vertieft und aktualisiert.

Einige Mitarbeiter haben spezielle Kenntnisse (z.B. "Rhythmische Einreibung", Kinästhetik), die sie in die Arbeit einfließen lassen und die Kollegen darin anleiten. Außerdem engagieren sich die Mitarbeiter über ihre pflegerischen Tätigkeiten hinaus auch in anderen Bereichen wie der Öffentlichkeitsarbeit, die eine tragende Säule nicht nur der Hospizbewegung ist (s.u. Finanzierung).

Hinzu kommen regelmäßig Auszubildende in der Gesundheits- und Krankenpflege, die das Stationäre Hospiz als Außeneinsatzort gewählt haben. Die Schüler bringen ihrerseits aktuelles pflegerisches Grundwissen mit und nehmen "hospizliches Gedankengut" und palliatives Fachwissen in ihre Stammhäuser. Zur Schülerbegleitung sind im Team Mitarbeiter mit Mentorenausbildung, denn das Hospizteam pflegt nicht nur seine Bewohner, sondern bemüht sich um guten Kontakt zu allen, die ins Haus kommen. Auch die Selbstpflege hat ihren Stellenwert, darum ist Teilnahme an der regelmäßig stattfindenden Supervision verpflichtend für die pflegenden Stamm-Mitarbeiter.

Für Verwaltungsaufgaben ist eine entsprechende Fachkraft angestellt; sie steht in direktem Kontakt mit der Hausleitung und nimmt nur unregelmäßig an Dienstbesprechungen teil. Manchmal arbeitet auch ein Zivildienstleistender im Stationären Hospiz, auch er nimmt an allen Veranstaltungen wie Dienstbesprechungen und internen Fortbildungen teil.

Ein Tagesablauf

Grob strukturiert ist der Tag ähnlich wie zuhause durch das Aufwachen und die Körperpflege am Morgen, durch die Mahlzeiten und die abendliche Versorgung vor dem "Zubettgehen".

Das Pflegepersonal arbeitet wie in der Klinik im 3-Schichten-System und beginnt frühmorgens mit der Übergabe vom Nachtdienst. In der Früh- wie auch in der Spätschicht versorgen jeweils zwei examinierte Pflegekräfte die acht Bewohner; es wird vorher geklärt, wer für welche Bewohner erstrangig verantwortlich ist. Dann wird nachgeschaut, wer von den Bewohnern schon wach ist und versorgt werden möchte. Manchmal wurde für den Tag auch schon etwas verabredet, z.B. ein Vollbad zu einer bestimmten Uhrzeit, weil anschließend wichtiger Besuch erwartet wird. Medikamente müssen verabreicht werden, besonders bei der Schmerztherapie werden die Zeiten möglichst genau eingehalten (Bedarfsgaben sind immer möglich). Die Symptomkontrolle ist ein wichtiger Bestandteil der täglichen Pflegearbeit und wird auch besonders dokumentiert. Im Gegensatz dazu spielt die Vitalzeichenkontrolle nur noch eine untergeordnete Rolle, was für Patienten ungewohnt ist, die gerade einen Klinikaufenthalt hinter sich haben und dort täglich diversen Untersuchungen ausgesetzt waren.

An die morgendliche Versorgung schließt sich das gemeinsame Frühstück von Bewohnern, Angehörigen und Personal an, was als Angebot zu verstehen ist; ein Bewohner darf sein Essen auch in seinem Zimmer einnehmen. Umgekehrt nehmen auch Bewohner am gemeinsamen Frühstück teil, die nicht mehr essen und/oder trinken wollen oder können, die aber die Gesellschaft genießen. Mancher kommt in seinem Bett dazu, das er nicht mehr verlassen kann. Zu beobachten ist oft, daß einige Bewohner ihre Kräfte für diesen Tageshöhepunkt sammeln und anschließend völlig erschöpft sind, aber am nächsten Tag unbedingt wieder dabei sein wollen. Mittags bzw. am frühen Nachmittag, manchmal auch erst abends, finden Visiten statt; es kommt vor, daß mehrere Ärzte gleichzeitig erscheinen, da sie als niedergelassene Ärzte nur außerhalb der Sprechzeiten zu Hausbesuchen kommen können. Um diese Zeit ist dann auch gerade Übergabe, die etwa eine Stunde dauert, was bei "nur" acht Bewohnern lang erscheint, sich aber als notwendig erwiesen hat, da Entscheidungen für pflegerisches Vorgehen immer im Team unter Einbeziehung aller Aspekte (damit ist vor allem das Interesse des Bewohners gemeint) getroffen werden.

Obwohl es im Stationären Hospiz keine festen Besuchszeiten gibt, erscheinen die meisten Angehörigen am Nachmittag. Diese Tageszeit ist also mehr von Angehörigenbetreuung geprägt. Teilweise sind sie in die Pflege integriert, zumal einige von ihnen den Bewohner vor dem Hospizaufenthalt zuhause versorgt haben und das in gewissem Rahmen mit Unterstützung beibehalten möchten.

Zur Nacht hin, wenn es im Haus ruhiger und draußen dunkel wird, kommen bei manchem Bewohner Ängste und Unruhe auf. Hier ist der Nachtdienst besonders gefordert, um Sicherheit und Geborgenheit zu vermitteln. Hilfreich dabei ist, mögliche Krisensituationen schon im Vorfeld mit dem Team und dem behandelnden Arzt besprochen zu haben, um sie dann adäquat bewältigen zu können. Denn allein mit Hand halten ist es manchmal nicht getan, wie oft angenommen wird, und man möchte auch im Sinne des zu Betreuenden auf das Hinzuziehen eines Notarztes verzichten, der womöglich aus eigener Unsicherheit den Kranken wieder in die Klinik verlegen will.

Unterschiede zum Krankenhaus

Ein Stationäres Hospiz ist eine eigenständige Einrichtung. Durch die eventuelle räumliche Nähe zu einem Krankenhaus können vertragliche Vereinbarungen bestehen, die zum Beispiel die entgeltliche Versorgung mit Lebensmitteln und Speisen, Wäsche etc. durch das Krankenhaus sicherstellen. Ärztliches Personal und Pflegekräfte können aber bei Engpässen oder Notfällen nicht vom Krankenhaus angefordert werden. Manche stationären Hospize kooperieren mit Krankenpflegeschulen, die so ihren Auszubildenden unter anderen einen mehrwöchigen Einsatz im Hospizbereich anbieten können.

Finanzierung

Der Pflegesatz des Stationären Hospizes liegt meist deutlich unter dem einer Klinik (im Beispiel-Hospiz waren es 2008 240 €/Tag). 10% dieser Summe müssen vom Hospiz selbst aufgebracht werden, deshalb ist es immer auf Spenden angewiesen. Bislang zahlten den größten Teil der verbleibenden 90% die Krankenkassen, ein weiterer Anteil (je nach Pflegestufe) ging zu Lasten der Pflegekasse. Es verblieb ein geringer Betrag, der als Eigenanteil in Rechnung gestellt wurde. Seit dem 01. August 2009 übernehmen nach Beschluss des Deutschen Bundestages die Krankenkassen die gesamten 90% des Pflegesatzes. Weiterhin fallen die auch sonst im häuslichen Bereich üblichen Zuzahlungen an, wie die sogenannte Praxisgebühr oder anteilige Arzneimittelkosten, wenn keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.

Bei Nicht-Versicherten (z.B. Obdachlose) werden sämtliche Kosten über den Spendenfonds ausgeglichen. In der Versorgung werden keine Unterschiede zwischen Privat-, gesetzlich oder Nicht-Versicherten gemacht.

Ausstattung

  • Personell: "Nur" ausgebildete Pflegekräfte sind rund um die Uhr im Haus. Ein niedergelassener Arzt kommt zu Visiten in das Stationäre Hospiz, vereinbart wird aber in der Regel, dass er oder ein Vertreter telefonisch immer erreichbar ist. Auch ein Hausmeister ist nicht vorhanden, daher muß das Pflegepersonal bereit und in der Lage sein, bestimmte anfallende Tätigkeiten sicher durchzuführen (z.B. das Befreien von Personen aus dem feststeckenden Fahrstuhl, das Auffüllen der Heizungsanlage und das Durchführen kleinerer Reparaturen, Schnee räumen, Einkäufe, (Sperr)Müll entsorgen). Dadurch relativiert sich auch der Stellenschlüssel von ca. 1:1,1 (pro Bewohner ca. 1,1 Vollzeitstelle).
  • Sachlich: Hilfsmittel und medizinische Geräte müssen in begrenzter Anzahl vorgehalten werden; sind mehr Hilfsmittel nötig, müssen sie bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Aus rechtlichen Gründen (da nicht rund um die Uhr ein Arzt im Haus ist) ist der Medikamentenvorrat allerdings streng an den Bewohner gebunden, es gibt keine zentrale Apothekenversorgung. Jeder Bewohner erhält per Rezept seines Arztes die entsprechenden Arzneien über seine Apotheke (das können bei 8 Bewohnern 8 verschiedene Ärzte und 8 verschiedene Apotheken sein, die alle womöglich eine unterschiedliche eigene Organisationsstruktur haben!). Dies führt manchmal zu schwierigen Engpässen, daher muss insbesondere vor dem Wochenende eine gut kalkulierte Medikamentenbestellung über die Arztpraxen und Apotheken erfolgen.
  • Nicht vorhanden sind Bauchgurte u.ä. zur körperlichen Fixierung des Kranken. Solche Maßnahmen werden komplett abgelehnt. Eher wird die Matratze auf den Fußboden gelegt, um einem Sturz vorzubeugen, falls ein Patient ständig aus dem Bett aufsteht, ohne sich vorher zu melden. Das hat manchmal sogar den Vorteil, dass der Kranke für besuchende Kleinkinder (Enkel, eigene Kinder) leichter erreichbar ist, so dass diese Kinder aus eigener Initiative zum Kranken gelangen und auch wieder "weg" können.

Sonstiges

Man muß, um in das Haus zu kommen, klingeln. Die Tür steht also nur symbolisch offen. Dies dient aber zum einen der Sicherheit der Bewohner (die sich z.T. weder melden noch wehren können; auch ist nicht unbedingt jeder Besucher erwünscht), zum anderen muss oft ein vorbereitendes Gespräch mit den Angehörigen geführt werden, bevor diese das Zimmer betreten. Besuch wird dem Bewohner angemeldet, er entscheidet dann, ob er sich dazu auch in der Lage fühlt. Ansonsten darf jederzeit Besuch kommen, auch (Dauer)Übernachtungen sind möglich. Bewohner wie auch Angehörige dürfen jeden Raum des Stationären Hospizes nutzen (Ausnahme: die Zimmer der anderen Bewohner und das Dienstzimmer), auch die Küche ist zugänglich, um z.B. die Lieblingsspeisen zuzubereiten. Gespräche, die sich dort von Alltäglichem zu Hochspirituellem entwickeln, haben einen nicht zu unterschätzenden Wert. Auch lernen sich dort manchmal Angehörige kennen, die sich dann gezielt wieder verabreden, um sich gegenseitig zu unterstützen. Das Personal trägt keine einheitliche spezielle Dienstkleidung, sondern "Zivil". Diese Kleidung wird aber wie Dienstkleidung gehandhabt und muß bei mindestens 60° waschbar sein. Auch das Schuhwerk muß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft entsprechen. Wie auch in der Klinik üblich, zieht sich das Personal vor und nach dem Dienst um.

Nach dem Tod

Der Verstorbene wird, wie auch in der Klinik üblich, versorgt und zurechtgelegt. evtl. nach Wunsch oder Notwendigkeit umgekleidet. Nur eine dünne Decke wird übergelegt, das Gesicht und ein Teil des Oberkörpers bleiben frei. Ein Windlicht wird auf den aufgeräumten Nachtschrank gestellt, neben Blumen und Karten oder anderen Gegenständen, die dem Verstorbenen wichtig waren. Angehörige haben die Möglichkeit zur weiteren Ausgestaltung (manche streuen Blütenblätter auf das Bett, Kinder legen selbstgemalte Bilder hin). Aus dem Zimmer werden Hilfsmittel und Pflegeartikel entfernt, vor der Tür wird ein großes Windlicht entzündet, so daß alle sehen können - die sehen wollen - daß jemand gestorben ist. Der Verstorbene bleibt auf dem Zimmer, bis zu 36 Stunden vergehen dabei bis zur Überführung durch den Bestatter, was üblich und ohne Sondergenehmigung erlaubt ist. Ein längeres Verbleiben des Leichnams im Haus erfordert die Genehmigung des Ordnungsamtes.

Es kommt oft vor, daß Angehörige lange Zeit oder manchmal auch noch die Nacht bei dem Verstorbenen verbringen. In dieser Zeit werden sie "mitversorgt" in Bezug auf Getränke, Essen und Gespräche. Auch Mitarbeiter (und manchmal sogar Bewohner, die den Verstorbenen kennengelernt hatten) nutzen diese Zeit für eine persönliche Verabschiedung. Bei der Abholung des Verstorbenen ist ein Mitarbeiter zugegen und begleitet ihn bis an den Ausgang. Das "Sterbebett" wird ordentlich hinterlassen und eine Blume auf die Bettdecke gelegt, als Symbol für den Verstorbenen.

Der Nachlass des Verstorbenen wird anschließend von den Angehörigen aus dem Zimmer geräumt, wenn sie es selbst tun mögen und die Zeit dazu haben. Die weitere Reinigung und Desinfektion übernehmen die hauptamtlichen Mitarbeiter entsprechend den hygienischen Vorgaben. Zum Abschluss wird im Zimmer echter Weihrauch in Form von Räucherstäbchen entzündet, um evtl. noch vorhandene Gerüche zu beseitigen und den Raum auch "energetisch" frei zu machen für den nächsten Patienten.

weitere Besonderheiten

  • Verabschiedung: Einmal im Monat treffen sich die Mitarbeiter, um den Verstorbenen der vergangenen vier Wochen zu gedenken. Es wird eine Art Andacht gehalten und die Namen werden verlesen, dabei werden Erinnerungen an den Verstorbenen und seine Zeit im Haus ausgetauscht. Das kann durchaus auch mal komisch sein, erschütternd, ärgerlich oder anrührend. Für jeden Verstorbenen wird eine Kerze entzündet, damit ist er dann endgültig "entlassen".
  • Es gibt ein Gedenkbuch, in dem für jeden Bewohner eine Doppelseite reserviert ist. Diese kann von den Angehörigen gestaltet werden, z.B. mit Fotos aus "guten Tagen". Hier steht der Name des Verstorbenen, auch wenn es keinen Grabstein gibt (wie bei einer anonymen Bestattung). Einige Angehörige kommen noch Jahre später am Todestag ins Haus und legen eine Blume auf die entsprechende Seite, da sie sonst keinen Ort haben, wo sie trauern können.
  • Angehörigennachmittag: Mitarbeiter organisieren einmal im Monat ein Treffen für die Angehörigen, die ca. sechs Wochen zuvor einen Trauerfall im Stationären Hospiz erlebten. Dies dient dem nochmaligen Austausch über die gemeinsam erlebte Zeit, hier ist Raum für Trauer und auch Kritik.
  • Gedenkgottesdienst, einmal pro Halbjahr gemeinsam mit dem Ambulanten Hospizdienst, alle betroffenen Angehörigen sind dazu eingeladen
  • Fortbildungsveranstaltungen für (Krankenpflege)Schulen, Seniorengruppen, Interessierte aus anderen Berufsgruppen, etc.
  • diverse öffentliche Veranstaltungen und Feiern im und um das Stationäre Hospiz
  • Informationsstände und Spendensammlungen (denn 10% seiner Kosten muß das Stationäre Hospiz selbst aufbringen)


Ganz wichtig…

Im Stationären Hospiz darf gelacht werden (auch laut). Es geht hier in erster Linie um das Leben, dass aus einem Patienten wieder der Mensch wird mit all seinen Stärken und Schwächen. Auch die, die ihn begleiten, sind in erster Linie Menschen - und dann Profis.

Ein paar Zahlen

Im Beispiel-Hospiz wurden 2008 149 Menschen begleitet, vom denen 143 im Stationären Hospiz verstarben. Vier Schwerkranke stabilisierten sich so, dass sie nach Hause entlassen wurden bzw. weiterhin im Hospiz verblieben. Zwei Sterbende wurden auf eigenen Wunsch bzw. der Angehörigen in ein Krankenhaus verlegt und starben dort nach einem bzw. zwei Tagen.

Das Durchschnittsalter betrug 69 Jahre; der jüngste Patient war 37, der älteste 99 Jahre alt.

Die durchschnittliche Verweildauer betrug ca. 17 Tage, die Schwankungsbreite lag dabei zwischen 2 Stunden und 130 Tagen Aufenthalt.

Es mussten aufgrund gesetzlicher Bestimmung Betäubungsmittel im Wert von rund 13 500 € zur Vernichtung zurück in die Apotheken gegeben werden (bei der Berechnung wurde der jeweils günstigste Preis zugrunde gelegt). Der DHPV erwirkte inzwischen eine Sonderregelung für Stationäre Hospize zu, die es den Einrichtungen erlauben, einen Notfallvorrat an Betäubungsmitteln vorhalten zu dürfen.[2] Die Patientenversorgung kann dadurch nicht nur schneller und effizienter durchgeführt werden, es erspart zusätzlich den Krankenkassen (und damit den Beitragszahlern) unnötige Kosten.Davon ausgenommen sind aber unter anderen immer noch die relativ teuren Fentanylpflaster, da sie nicht als Notfallmedikament gelten.

Literatur

  • Dörte Schipper: "Den Tagen mehr Leben geben", über Ruprecht Schmidt, den Hospizkoch, und seine sterbenskranken Gäste.

ISBN 978-3-7857-2385-2 - Bastei Lübbe Verlag

  • Stefan Dreßke: Sterben im Hospiz - Der Alltag in einer alternativen Pflegeeinrichtung; Campus-Verlag 2005
  • Student, J.-C., Mühlum, A., Student, U.: Soziale Arbeit in Hospiz und Palliative Care. Ernst Reinhardt UTB, München 2007
  • Student, J.-C. & Napiwotzky, A.: Palliative Care wahrnehmen – verstehen – schützen. Buch und DVD, Thieme, Stuttgart 2007 ISBN 9783131429414

Einzelnachweise

Siehe auch