Praktische Ausbildung

Aus Familienwortschatz
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Praktische Ausbildung wird der praxisnahe Einsatz zum Zwecke der Ausbildung in Einrichtungen genannt, in denen Tätigkeiten ausgeübt werden, die für das Berufsbild des Ausbildungsberufs typisch sind (Praktikumsstellen). Die praktische Ausbildung ist neben dem theoretischen und praktischen Unterricht Teil der Ausbildung in allen Pflegeberufen.

In der praktischen Ausbildung soll der Auszubildende das Praxisfeld kennen lernen und durch das Mitarbeiten und das selbstständige Übernehmen von Teilaufgaben und Projektaufgaben erlernen, die berufspraktischen Tätigkeiten auszuüben und mit den damit verbundenen Belastungen umzugehen. Die praktische Ausbildung ist nach einem Ausbildungsplan durchzuführen. Der Plan ist inhaltlich und organisatorisch mit dem Unterricht abzustimmen.


Typische Probleme dieser Ausbildungsform

Interessenkonflikte

In den Praktikumsstellen kommt es immer wieder zu Interessenkonflikten zwischen dem Ausbildungszweck der praktischen Ausbildung einerseits und den Erfordernissen, die sich aus dem Betrieb der Einrichtung ergeben, andererseits. Oft verschärft durch eine knappe Personlausstattung besteht die Gefahr, dass der Ausbildungszweck in den Hintergrund tritt und der Auszubildende statt dessen in erster Linie als Arbeitskraft und nicht als Lernender angesehen und behandelt wird.

Praxisanleitung durch dafür geeignete Praxisanleiterinnen oder Praxisanleiter soll die Verbindung zwischen theoretischem Wissen und praktischen Fähigkeiten und genauso die Übertragung von Schulwissen in die Praxis ermöglichen und erleichtern.

Ausbildungsfremde Tätigkeiten

Alles, was auch im Beruf anfällt, ist Gegenstand der Praktischen Ausbildung. So etwa lautet der einfache Gedanken hinter dieser Reglung. Aber das mögliche Problem liegt in der Menge oder der Häufigkeit, mit der Auszubildende damit beauftragt werden, Tätigkeiten, die sie bereits beherrschen am Praktikumsplatz durchzuführen, um damit für den Arbeitgeber Arbeitsleistungen zu ersetzen bzw zu erbringen. So kann eine Pflege, eine Putz- oder eine Aufräumtätigkeit nicht automatisch als „ausbildungsfremd“ abgelehnt werden, bloß weil deren Durchführung bekannt ist und beherrscht wird.

Der Ausbildungsplan

Der Ausbildungsplan soll die Reihenfolge der Einsatzstellen im Laufe der Ausbildungsjahre regeln. Darin sollte genau stehen, was wann während einer Ausbildung an Praxis gelernt werden muss. Grundlage für den Ausbildungsplan ist oft ein so genannter Ausbildungsrahmenplan, für die Altenpflegeausbildung zum Beispiel in der Anlage zur Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (AltPflAPrV).

Praktische Ausbildung in der Altenpflegeausbildung

Im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger kann die praktische Ausbildung in folgenden Einrichtungen stattfinden (§ 4 Abs. 3 AltPflG):

  • in einem Altenheim oder in einer stationären Pflegeeinrichtung für alte Menschen
  • in einer ambulanten Pflegeeinrichtung, deren Tätigkeitsbereich die Pflege alter Menschen einschließt.

Abschnitte der praktischen Ausbildung können in weiteren Einrichtungen, in denen alte Menschen betreut werden, stattfinden. Dazu gehören insbesondere:

  • psychiatrische Kliniken mit gerontopsychiatrischer Abteilung oder andere Einrichtungen der gemeindenahen Psychiatrie,
  • Allgemeinkrankenhäuser, insbesondere mit geriatrischer Fachabteilung oder geriatrischem Schwerpunkt, oder eriatrische Fachkliniken,
  • geriatrische Rehabilitationseinrichtungen,
  • Einrichtungen der offenen Altenhilfe.

Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung verbleibt auch während des praktischen Teils bei Altenpglegeschule, die die praktische Ausbildung durch Praxisbegleitung unterstützt und fördert, während die Praxisanleitung durch eine geeignete Fachkraft aus der Praktikumsstelle (Praxisanleiter) selbst erfolgt.


Siehe auch

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