Ausbildungsplan

Aus Familienwortschatz
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Ein Ausbildungsplan enthält als Anhang zum Ausbildungsvertrag eine grobe zeitliche Gliederung der betrieblichen Einsatzstellen (also z. B. der Stationen oder Arten von Stationen in Großbetrieben) und der dort zu vermittelnden Ausbildungsinhalte. Er dient dem Betrieb, insbesondere der Praxisanleiterin, den direkten pflegerischen Vorgesetzen der auszubildenden Pflgegeschülerinnen (Stationsleitung, PDL), der Pflegeschule als Gesamtverantwortliche für die Berufsausbildung und der Pflegeschülerin zur Orientierung für die betrieblichen praktischen Ausbildungsmaßnahmen im Laufe der dreijährigen Berufsausbildung (Praktische Ausbildung).

Er sollte nach Möglichkeit auch eine Verzahnung mit den theoretischen Ausbildungsinhalten der Schuljahre aufweisen (z. B. in Form von Zielformulierungen für die verschiedenen Lernbereiche).

Siehe auch