Strafgesetzbuch

Aus Familienwortschatz
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Das Strafgesetzbuch (StGB) regelt in Deutschland das Strafrecht (der Begriff steht im Gegensatz zu Zivilrecht). Es stammt ursprünglich bereits vom 15. Mai 1871 (also noch aus der Kaiserzeit). Inzwischen wurde es vom Bundestag aber vielfach ergänzt oder geändert. Das Strafgesetzbuch ist in zwei Hauptabschnitte unterteilt, den Allgemeinern Teil mit vielen grundsätzlichen Regeln und den Besonderen Teil, in dem die einzelnen Straftatbestände beschrieben werden.

Das Strafgesetzbuch umfasst viele, aber nicht sämtliche Straftatbestände (Delikte). Verschiedene Delikte sind auch in anderen Gesetzen mit genauen Strafbestimmungen enthalten (diese werden auch als Nebenstrafrecht bezeichnet, obwohl sie die gleiche Wirkung haben), z. B.


Artikel zu einzelnen Bestimmungen des StGB

Die Bestimmungen stehen in folgenden Paragrafen (älter Paragraphen)

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