Obduktion

Aus Familienwortschatz
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Die Leichenschau (2. Schritt) und die Sektion, Obduktion (3. Schritt) dienen der Sicherung der Todesfeststellung (1. Schritt). Sie ist Aufgabe einer Ärztin. Daneben haben sie Aufgaben in der ärztlichen oder pflegerischen Ausbildung und als Instrument der Qualitätssicherung in der Medizin. In der Gerichtsmedizin kann sie helfen, die Todesursache (-en) festzustellen.

Bereits im Altertum (z. B. in Ägypten und Griechenland) wurden nachweislich Obduktionen durchgeführt, die der ärztlichen Bildung bzw. dem Wissen über die Biologie des Menschen dienten. Am Ende des 18. Jahrhunderts wurden erste Fachvertreter, die eigens für die Sektionen verantwortlich waren, bestellt. Der erste sogennannte "w:Prosektor" (lat. prosecare = vorschneiden) begann 1796 am Wiener Allgemeinen Krankenhaus seine Arbeit. Der erste Lehrstuhl für Pathologie wurde 1819 in Straßburg eingerichtet (w:Jean-Frédéric Lobstein 1777-1835). Als Prüfungsfach der Medizin wurde Pathologie im Jahre 1844 in Wien eingeführt.

Unterscheidung Leichenschau - Leichenöffnung

Umgangssprachlich wird nicht unterschieden zwischen Leichenschau (Todesfeststellung) und der Leichenöffnung (Sektion). Dies kann an der Gleichzeitigkeit der Durchführung in vielen Ländern und in manchen Kliniken liegen.

Jede Leiche ist zur Feststellung des Todes, des Todeszeitpunktes, der Todesart und der Todesursache von einer Ärztin/Arzt zu untersuchen (sogenannte Leichenschau im engeren juristischen Sinn)[1]. Jeder, der mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, oder in dessen Wohnung, Unternehmen oder Einrichtung sich der Sterbefall ereignet hat, bzw. jeder, der eine Leiche auffindet, hat unverzüglich eine Leichenschau zu veranlassen.

Bescheinigt der Arzt keine natürliche Todesursache, sondern z. B. eine unklare oder unnatürliche Ursache, entscheidet die Staatsanwaltschaft über das weitere Vorgehen; die Leiche kann beschlagnahmt und eine Obduktion/Leichenöffnung angeordnet werden.

Vorgehen bei der Obduktion

Der Äußeren Besichtigung und Beschreibung folgt die innere Leichenbeschau mit Öffnung der Schädelhöhle, Brusthöhle und Bauchhöhle. Die freigelegten Organe werden untersucht (evtl. auch Gewebsproben). Zum Schluss werden die Organe dem Toten wieder beigegeben, die Hautschnitte vernäht und der Leichnam gewaschen. Im Protokoll werden Befunde festgehalten.

Diagnostik

Gewebsbefunde werden oft intraoperativ vom Pathologen analysiert und dienen der Diagnosenstelltung.

Instrument der Qualitätssicherung

Die Leichenschau ist ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung in der Medizin. Um den medizinischen Standard zu halten und zu verbessern, weil mit der nachträglich kontrollierenden Diagnostik des Pathologen die vorhergehende Therapie evaluiert wird. Die Ärzte erhalten Informationen zur Optimierung des Behandlunspfads bei einer bestimmten Symtomatik (auch EBM).

Totenschein

Der Totenschein, auch Leichenschauschein, ist die daraus folgende (öffentliche) Urkunde, in der nach der gründlichen Untersuchung des unbekleideten Körpers der Tod eines Menschen mit Personalien und Zeit und Ort des Todes bescheinigt, wenn möglich eine Todesursache und die Todesart vermerkt wird. Bei Totgeburten ist ab einem Geburtsgewicht von 500 g ein Totenschein auszustellen. Der Aufbau des Formulars und die Art der darin zu vermerkenden Angaben ist in den einzelnen Bundesländern nur wenig verschieden. Die Totenscheine werden in den Gesundheitsämtern gesammelt und statistisch anonym ausgewertet.

Siehe auch

  • bei einer virtuellen Autopsie werden mit bildgebenden Verfahren das Äussere und das Innere eines Toten, auch Körperhöhlen und Gefäße, abgebildet und untersucht.
  • Autopsie-Roboter (Oberflächen-Scans, CT´s vom Körperinneren, Gewebsentnahmen. Magnetresonanztomografie ist geplant, 2009)

Weblinks



vgl. Wikipedia: "Obduktion"


  1. siehe etwa § 4 Brandenburgisches Bestattungsgesetz