Tod

Aus Familienwortschatz
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Der Tod (medizinisch: Exitus letalis, lateinisch für tödlicher Ausgang, Weggang) ist der unumkehrbare Stillstand der Lebensfunktionen.

Wenn alle Lebensfunktionen eines Organismus endgültig still stehen, dann ist der Tod eingetreten. Nach medizinischen Kriterien ist dies ein Vorgang, der in mehreren Stufen abläuft: Der klinische Tod tritt ein, wenn Herzschlag und Atmung aussetzen. In dieser Phase kann der Mensch unter Umständen durch Herzmassage und künstliche Beatmung noch reanimiert (wiederbelebt) werden.

Schlägt diese Reanimation fehl - bzw. wird sie nicht unternommen, erleidet zuerst das Gehirn durch die fehlende Versorgung mit frischem Blut irreparable Schäden. Sein besonders aktiver Stoffwechsel und seine geringe Kapazität, Energie zu speichern, machen dieses Organ stark anfällig für jegliche Unterbrechung der Sauerstoff- und Nährstoffzufuhr.

Mittelalterliche Darstellung: Totentanz, der Tod als Gleichmacher

Woran erkennt man das Sterben?

Das Sterben erkennt man an der Änderung der Vitalzeichen:

Während des Sterbevorganges ist es oft schwierig, den genauen Zeitpunkt des Todes anzugeben, da einzelne Organfunktionen eine Zeit lang unabhängig von einander weiterbestehen können (Herz schlägt weiter, während die Atemtätigkeit schon erloschen ist).

vita minima

Anzeichen eines Lebens können bei vita minima (lateinisch für minimale Lebenszeichen) schwer feststellbar sein. Dafür gibt es die A E I O U - Regel. Im Einzelnen stehen die Merkbuchstaben für:

  • A : Alkohol, Anoxämie (CO), Anämie;
  • E : Epilepsie, Elektrizität (inkl. Blitzschlag);
  • I : Injury (SHT, Polytrauma, Schock);
  • O : Opium (Drogen, Psychopharmaka etc.);
  • U : Unterkühlung, Urämie, oder andere Stoffwechselkomata.

Todeszeichen

Als sichere Todeszeichen gelten:

  • Leichenstarre (Rigor mortis) (tritt - abhängig von der Aussentemperatur - ca. 0,5 bis 7 Stunden nach dem Ableben ein und löst sich nach etwa 1 bis 6 Tagen wieder. )
  • Verwesung (Autolyse) oder Fäulnis
  • Totenflecken (Livores)
  • EEG-Kurve ohne Aktivitätszeichen über 30 Min.[1], Fehlen von Gehirnblutstrom oder -zellstoffwechsel
  • Verletzungen, die mit dem Leben nicht mehr vereinbar sind (z. B. Enthauptung)

Als unsichere Todeszeichen gelten:

  • Herzstillstand über längere Zeit (fehlender Herzschlag/Karotispuls), festzustellen mittels EKG
  • Atemstillstand über längere Zeit (fehlende Atmung)
  • Bewusstlosigkeit
  • Absinken der Körpertemperatur über längere Zeit (Unterkühlung)
  • komplette Lähmung aller Muskeln
  • fehlender Pupillenreflex


Bestehen Zweifel, gilt die Feststellung des Hirntodes.

Hirntod

Der Hirntod wird definiert als Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms[2]. Mit dem Hirntod ist naturwissenschaftlich-medizinisch der Tod des Menschen festgestellt[3]. Damit gilt auch juristisch der Mensch als tot, wenn der Hirntod eingetreten ist[4]. Todeszeitpunkt ist daher der Zeitpunkt, in dem der Hirntod eintritt.

Der Hirntod leitet häufig den biologischen Tod der Organe erst ein, da nun in allen Geweben und Organen der Stoffwechsel endgültig zum Erliegen kommt, diese Phase wird auch Intermediäres Leben genannt. Diese Organe können einzeln evtl. noch stundenlang funktionsfähig bleiben. Oder ihre Funktion kann wieder erreicht werden, wenn das Organ in einen sonst lebensfähigen Körper transplantiert wurde. Allerdings kann die konkrete Reihenfolge des Absterbens der Organe auch anders sein. Beispiele: Herzinfarkt, Lungenembolie. Zur biologischen Seite des Sterbens, die dem Tod vorausgeht, siehe unter Sterben - eine biologische Kettenreaktion.

Die Todesfeststellung

Jede Leiche ist zur Feststellung des Todes, des Todeszeitpunktes, der Todesart und der Todesursache von einem Arzt zu untersuchen (sogenannte Leichenschau)[5]. Jeder, der mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, oder in dessen Wohnung, Unternehmen oder Einrichtung sich der Sterbefall ereignet hat, bzw. jeder, der eine Leiche auffindet, hat unverzüglich eine Leichenschau zu veranlassen[6].

Bescheinigt der Arzt keine natürliche Todesursache, sondern z. B. eine unklare oder eine unnatürliche Ursache, entscheidet die Staatsanwaltschaft über das weitere Vorgehen; die Leiche kann beschlagnahmt und eine Obduktion abgeordnet werden.

Seitdem sich in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesärztekammer 1982 als maßgebendes Kriterium auf die Feststellung des Hirntods festgelegt hat, spielt die Unterscheidung sogenannter sicherer und unsicherer Todesanzeichen für die Ärzte heute rechtlich keine entscheidende Rolle mehr. Allerdings sind es diese ersten Anzeichen, die Ärzte in der täglichen Praxis immer wieder zum Ausfüllen des Totenscheins veranlassen.

Fehlerhäufigkeit bei den Todesfeststellungen in der BRD (Untersuchungen von 1997) werden auf 10.000 bis 22.000 bei 900.000 Todesfällen im Jahr geschätzt, darunter sind vielleicht 1 200 bis 2 400 Tötungen.

Fußnoten

  1. Bundesärztekammer - Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes, 3. Fortschreibung 1997 mit Ergänzungen gemäß Transplantationsgesetz (TPG); Abschnitt EEG-Untersuchung: [1]
  2. Wissenschaftlicher Beirat der Bundesärztekammer, Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes, Dritte Fortschreibung 1997 mit Ergänzungen gemäß Transplantationsgesetz (TPG) in: Deutsches Ärzteblatt 95 von 24. Juli 1998 (53), S. A-1861 bis A-1968 als PDF
  3. a.a.O.
  4. so etwa in § 3 Abs. 1 Nr. 2 Transplantationsgesetz: "...der Tod des Organspenders nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist..."
  5. siehe etwa § 4 Brandenburgisches Bestattungsgesetz
  6. ebd.

siehe auch

Literatur

Datei:Grab01.jpg
  • Student, J.-C. (Hrsg.) (2006): Sterben, Tod und Trauer – Handbuch für Begleitende. Herder, 2. Auflage, Freiburg 2006
  • Student, J.-C. & Napiwotzky, A.: Palliative Care. Thieme, Stuttgart 2007 ISBN 9783131429414
  • Elisabeth Kübler-Ross (2002): "Über den Tod und das Leben danach", Silberschnur, ISBN 3923781024

Weblinks


vgl. Wikipedia: "Tod"