Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Aus Familienwortschatz
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Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (abgekürzt ver.di / gesprochen werdi) ist die Gewerkschaft im Gesundheitswesen und Mitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).

Der Berufsverband ver.di entstand 2001 durch den Zusammenschluss von fünf einzelnen Gewerkschaften, u. a. der ehemaligen "Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr e.V." (ÖTV).

Der berufsbezogene Fachbereich

Im Gesundheitswesen gibt es über 800 Berufe. ver.di hat rund 2,7 Millionen Mitglieder und ist gleichzeitig die Gewerkschaft der meisten Dienstleistungs-Branchen. Innerhalb ihrer Struktur heißt einer von 13 Fachbereichen: Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen (Fachbereich 03). Diesen Fachbereich gibt es auf den verschiedenen Organisationsebenen im Bund, Land und Bezirk. Ein Mitglied kann sich bei jedem ver.di-Büro beraten lassen.

ver.di kann den Mitgliedern direkt Rechtsschutz geben oder bei Streik ein Lohnausfall-Geld bezahlen.

Seine speziellen beruflichen Interessen werden aber durch die fachspezifischen Fachbereiche bzw. Fachgruppen für einzelne Berufsgruppen wahrgenommen, z. B. Fachgruppen für Klinika, Einrichtungen der ambulanten oder stationären Pflege, Fachgruppen für den Rettungsdienst. Gleichzeitig können die Gewerkschaftsmitglieder sich auch noch in den Gliederungen der Personengruppen beteiligen, also etwa für Frauen oder Jugendliche.


Der Fachbereich 03 hat auf Bundesebene einen Bundesfachbereichsvorstand mit 49 ehren- und vier hauptamtlichen Mitgliedern. Die regionale Unterteilung läuft über die 13 Landesbezirksfachbereichsvorstände und die (Unter-)Bezirke der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft.

Der von Ver.di geschlossene Tarifvertrag - TVöD

Im Öffentlichen Dienst wurde von ver.di mit den Arbeitgebern der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) geschlossen. Dieser hat den früheren Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) abgelöst. Er regelt neben dem Lohn auch viele andere Arbeitsbedingungen zugunsten der Beschäftigten. Rechte aus dem TVöD können unmittelbar nur solche Arbeitnehmerinnen und -er verlangen, die Mitglied bei ver.di sind und die bei einem Arbeitgeber beschäftigt werden, der seinerseits an den TVöD gebunden ist.

Die Entgelte der Beschäftigten in der Kranken- und Altenpflege sind zukünftig in die allgemeine Tabelle integriert. Nicht mehr KR-Entgeltsgruppen. Insgesammt erscheint der Vertrag von Arbeitnehmerseite nicht durchdacht und birgt für einige Beschäftige deutliche Nachteile.


Link zum Tarifvertrag bei Gemeinden und Bund (nicht den Ländern ! ) tarifrecht-oed.

Download des Vertrags: pdf-Datei (309 kb)

Lohnrunde 2011

Die Gewerkschaften Ver.di und dbb Tarifunion und für die Arbeitgeber die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) haben sich geeinigt. Für die fast 600.000 Angestellten des Öffentlichen Dienstes der Länder soll es ab 1. April 2011

  • 1,5 Prozent mehr Lohn und eine
  • Einmalzahlung von 360 Euro

geben. Zum 1. Januar 2012 sei eine

  • weitere Tariferhöhung um nochmals 1,9 Prozent vereinbart.
  • Dazu kommt dann ein Sockelbetrag von monatlich 17 Euro.

Dieser Tarifvertrag läuft bis Ende 2012. Von den Pflegenden trifft er für die Unikliniken und Landeskrankenhäuser zu.

Literatur

  • W. Bruns, M. Andreas, B. Debong: TVöD - der neue Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Erste Schritte zur leistungsorientierten Vergütung. In: [[Die Schwester/Der Pfleger Seite 44:09:2005

Siehe auch:

  • Der Streik im Pflegebereich, Oktober 2005 und Februar 2006 in Baden-Württemberg, Warnstreiks 2009 in Baden-Württemberg
  • Kirchen und Tarifvertrag

Weblinks


Sonstige: