Kranken- und Altenpflegehelfer: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 20:21 Uhr

Die 1-jährige Ausbildung zum staatlich anerkannten Krankenpflegehelfer wird seit 2004 nicht mehr im Krankenpflegegesetz geregelt. Die Bundesländer sind ermächtigt worden, eigene gesetzliche Regelungen zu treffen. Daher verfügt jedes Bundesland über eine eigene Ausbildungs- und Prüfungsordnung, in den meisten Bundesländern wurden zudem neue Ausbildungskonzepte und Berufsbezeichnungen eingeführt.

Im Mecklenburg-Vorpommern wird die Ausbildung unter der Berufsbezeichnung staatlich anerkannter Kranken- und Altenpflegehelfer durchgeführt. Die Ausbildung wird an Berufsfachschulen für Altenpflege angeboten und dauert 1,5 Jahre. In der Regel wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Ausbildung

Die Ausbildung beinhaltet 800 Stunden theoretische Ausbildung sowie 1400 Stunden praktische Anleitung.

Siehe auch