Pflegefachhelfer (Krankenpflege)

Aus Familienwortschatz
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Die Ausbildung zum staatlich anerkannten Krankenpflegehelfer wird seit 2004 nicht mehr im Krankenpflegegesetz geregelt wird. Die Bundesländer sind ermächtigt worden, eigene gesetzliche Regelungen zu treffen. Daher verfügt jedes Bundesland über eine eigene Ausbildungs- und Prüfungsordnung, in den meisten Bundesländern wurden zudem neue Berufsbezeichnungen eingeführt.

Im Bundesland Bayern wird die Ausbildung unter der Berufsbezeichnung staatlich anerkannter Pflegefachhelfer (Krankenpflege) durchgeführt. Die Ausbildung wird an Berufsfachschulen für Pflegefachhilfe angeboten und dauert ein Jahr, meistens wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt. Wenige Schulen, die keinem Krankenhaus angeschlossen sind, verlangen hingegen ein monatliches Schulgeld oder die Vorlage eines Bildungsgutscheins.

Siehe auch