Bericht zur Pflegeversicherung

Aus Familienwortschatz
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Das BMG hat den gesetzlichen Auftrag (§ 10 Abs. 2 SGB XI), im Abstand von drei Jahren über die Entwicklung der Pflegeversicherung, den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland und über Reformprojekte im Bereich der Pflegeversicherung zu berichten. Die Berichte beschreiben den Inhalt immer wieder, fast wortgleich:

Der Bericht gibt einen umfassenden Überblick und Detailinformationen über die Situation der Pflegeversicherung, insbesondere über die Zahl der Leistungsbezieher sowie die Auswirkungen der Pflegeversicherung auf die Pflegeinfrastruktur und andere Bereiche der pflegerischen Versorgung und Betreuung.

Erster Bericht zur Pflegeversicherung

Dezember 1997

Über die Jahre 1995 bis 1997. Der Bericht ist zu finden über "Parlamentsspiegel.de", Suche nach Dokumentennummer, Eingabe (BT-Drucksache) 13/9528

Zweiter Bericht zur Pflegeversicherung

März 2001

Die Zuständigkeit für die Pflegeversicherung ging vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) auf das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) über. Der Berichtszeitraum sind die Jahre 1998 bis 2000.

Dritter Bericht zur Pflegeversicherung

3.11.2004. Das Bundeskabinett billigt 3. Bericht zur Pflegeversicherung

Das Bundeskabinett hat den vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung vorgelegten Dritten Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung gebilligt.

Bundessozialministerin Ulla Schmidt erklärte dazu: "Der Bericht zeigt: Die Pflegeversicherung ist aus dem Sozialsystem der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr wegzudenken. Die Pflegeversicherung hat sich in den zehn Jahren ihres Bestehens als wichtiger, unverzichtbarer Baustein bei der Absicherung des Pflegerisikos erwiesen. Sie hat vielen Menschen geholfen und wird weiterhin helfen."

Der Dritte Bericht gibt einen umfassenden Überblick zu den Jahren 2001 bis 2003.

Auf der Grundlage der Zahlen, Daten und Fakten des Berichts kann zur bisherigen Entwicklung und zur aktuellen Situation der Pflegeversicherung im Wesentlichen Folgendes festgestellt werden:

Jeden Monat erhalten derzeit rund 2 Mio. Menschen Leistungen der Pflegeversicherung - rund 1,36 Mio. erhalten ambulante und 650.000 erhalten stationäre Leistungen. Mit Hilfe der Pflegeversicherung ist es gelungen, viele Pflegebedürftige von der Sozialhilfe unabhängig zu machen. Die jährlichen Aufwendungen der Sozialhilfe für Hilfe zur Pflege sind um rd. 6 Mrd. Euro gegenüber 1994, dem letzten Jahr vor In-Kraft-Treten der Pflegeversicherung zurückgegangen. Insgesamt haben sich die Ausgaben in den letzten vier Jahren auf einem Niveau von rund 2,9 Mrd. Euro stabilisiert.

Im Zuge des Auf- und Ausbaus der pflegerischen Infrastruktur sind seit Beginn der Pflegeversicherung rund 250.000 Arbeitsplätze in der Pflege geschaffen worden.

Eine weitere sozialpolitisch hervorzuhebende Leistung ist die soziale Absicherung der unentgeltlich tätigen Pflegepersonen. Durch die Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung wird sicher gestellt, dass diese Pflegepersonen, die in vielen Fällen ihre Erwerbstätigkeit einschränken oder sogar aufgeben, keine Nachteile in ihrer Alterssicherung hinnehmen müssen. Für mehr als 500.000 Pflegepersonen wurden im Berichtszeitraum jährlich rd. 1 Mrd. Euro aufgewandt. Bei den rentenversicherungspflichtigen Pflegepersonen handelt es sich zu über 90 Prozent um Frauen.

Die Veränderungen durch die Pflegeversicherung werden durch die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen ganz überwiegend positiv bewertet. Insbesondere die häusliche Pflege hat eine Stabilisierung erfahren.

Die Pflegeversicherung hatte Ende 2003 ein Finanzpolster von rd. 4,24 Mrd. Euro. Das Defizit betrug 2003 rd. 690 Mio. Euro. Die in den vergangenen Jahren aufgetretenen jährlichen Defizite sind weniger durch die demografische Entwicklung und den damit verbundenen Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen bedingt. Hauptursache der gegenwärtigen Defizite ist die in den letzten Jahren zu verzeichnende Einnahmeschwäche, die auf die schwache Konjunktur mit ihren nachteiligen Auswirkungen auf die Lohn- und Beschäftigungsentwicklung zurückzuführen ist.

Vierter Bericht zur Pflegeversicherung

„Am 16. Januar 2008 billigte das Kabinett den vom Bundesministerium für Gesundheit erstellten Vierten Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung. Der Vierte Bericht ist eine ausführliche Datenzusammenstellung. Er gibt einen Überblick über die Situation der Pflegeversicherung und andere Bereiche der pflegerischen Versorgung und Betreuung, vor allem in den Jahren 2004 bis 2006, sowie über die neuesten Entwicklungen. Jeden Monat erhalten derzeit rd. 2,1 Mio. Menschen Leistungen der Pflegeversicherung – rd. 1,40 Mio. erhalten ambulante und 0,70 Mio. erhalten stationäre Leistungen. Weniger als 5 % der ambulant versorgten Pflegebedürftigen und nicht mehr als 25 % der stationär versorgten Pflegebedürftigen sind auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen. Im Zuge des Auf- und Ausbaus der pflegerischen Infrastruktur sind seit Beginn der Pflegeversicherung rund 300.000 Arbeitsplätze in der Pflege geschaffen worden. Durch die Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung wird sicher gestellt, dass ... Pflegepersonen keine Nachteile in ihrer Alterssicherung hinnehmen müssen. Für mehr als 450.000 Pflegepersonen wurden im Berichtszeitraum jährlich rd. 900 Mio. Euro gezahlt. Bei den rentenversicherungspflichtigen Pflegepersonen sind über 90 % Frauen. Zur mittelfristigen Finanzierung ist der im Rahmen der Reform vorgesehenen Leistungsverbesserungen eine moderate Anhebung des Beitragssatzes um 0,25 % notwendig.“[1]

Fußnoten

Siehe auch

Weblinks