Können Ärzte Pflege leiten?

Aus Familienwortschatz
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Dieser Artikel ist eingebunden in: Kosteneffizienz in der Intensivpflege Zusammenhänge werden dort dargestellt.

Die deutsche Rechtsprechung

Auf der Grundlage der deutschen Rechtsprechung, trägt der Arzt die Gesamtverantwortung für den Behandlungsprozess. Daraus schlussfolgern vorwiegend private Krankenhausträger: Die Verantwortung für den Patienten ist nicht teilbar!

Die Folgen für die Pflege

Pflegedienstleitungen wurden auf der Grundlage dieser Interpretation abgeschafft, oder dem Ärztlichen Direktor unterstellt. Damit wurde „die Pflege“ als größte Arbeitsgruppe im Krankenhaus leitungsmäßig der Profession „zugeschlagen“, die selbst schon ein erhebliches Zeitproblem durch Arbeitskräftemangel hat, kaum Kenntnisse im Management und schon gar nicht in der Personalführung besitzt.

Erschwerend kommt hinzu, dass im Medizinstudium Krankenpflege und Pflegemanagement nicht gelehrt werden. Woher also sollen Mediziner das Krankenpflegegesetz, den Pflegeprozess, die modernen Pflegetheorien und die Ergebnisse der Pflegewissenschaft kennen?

Wer also den Ärzten die Leitung der Pflege aufbürdet (GmbH) braucht sich nicht zu wundern, dass es innerhalb dieses Systems zur Entprofessionalisierung der Pflege kommt, weil (verständlicherweise) nur noch die „ärztliche Assistenz“ der Maßstab aller Dinge ist. Das führt auf der Grundlage der Unkenntnis der Wichtigkeit Pflegerischen Handlens u.U. zu Pflegefehlern. Siehe auch: Gefährliche Pflege. Die Pflegeleistungen auf der Intensivstation bedürfen daher, in diesem Zusammenhang, einer gesonderten Betrachtung, wie auch die Pflegeleistungen im Fachbereich Anästhesie.

Bis 2008 stieg die Zahl der Krankenhausärzte um 20 000 an, gleichzeitig reuzierte sich die Anzahl der nichtärztlichen Kräfte um 90 000. Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Dr. Rudolf Kösters betont, dass der Anstieg bei den Ärzten nur zulasten der Pflege finanzierbar war. [1] Mit dieser Entscheidung stellt die DKG ihre Entscheidungskompetenz in Pflegefragen selbst infrage. In der Politik sieht es nicht anders aus: Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR)beanstandet nicht grundlos, dass im Bundesministerium für Gesundheit der existierende und sich perspektivisch verschärfende Personalmangel im Gesundheitswesen ausschließlich als Mangel an Ärzten wahrgenommen wird. [2]

Schlussfolgerung

Es fehlt den Medizinern und ihren Standesorganisationen jegliche Qualifikation zur Leitung der professionellen Krankenpflege, denn sie haben keine Ausbildung zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in. Die vielfältigen Weiterbildungen zu Fachpflegekräften (Siehe: Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege. Klick hier:[1]) sind den Medizinern unbekannt. Das kann auch gar nicht anders sein, denn Informationen zur professionellen Pflege und deren Spezifik sind nicht Ziel eines Medizinstudiums.

Entsprechend urteilt die Rechtsprechung: Medizinstudenten, die die Approbation nicht schaffen, können nur innerhalb der Pflegeassisitenz (Pflegehelfer) tätig werden. Ein Medizinstudium befähigt nicht zur Ausübung der Professionellen Gesundheits- und Krankenpflege, folgerichtig auch nicht der Fachkrankenpflege.

Die Erfahrung lehrt: Dort, wo die Pflege ärztlich "geleitet" wird (Privatwirtschaft) kommt es, trotz ständig steigendem Pflegebedarf, zu einer deutlichen Personalreduzierung im Pflegedienst.

Voraussetzungen für leitende Pflegekräfte

Eine Leitungsaufgabe in der professionellen Pflege ist immer auf dem Boden einer dreijährigen Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege, mehrjähriger Berufserfahrung, einer zusätzliche Fachweiterbildung (Fachkrankenschwester / Fachkrankenpfleger) und einer zusätzlichen theoretischen Weiterbildung im Pflegemanagement, verbunden. Für die stationäre und ambulante Pflege ist dies die Weiterbildung zur "verantwortlich leitenden Pflegefachkraft" mit mindestens 460h Ausbildungsvolumen. Ab „Pflegedienstleitung“ ist ein Diplom einer Fachhochschule Voraussetzung.

Ein praxisrelevantes Beispiel für die Organisation der Gemeinschaftsarbeit im Krankenhaus, ist der DGF-Fachkrankenpflegestandard. Er könnte als Rahmenstandard, unter fachspezifischer Modifizierung, auch in andere Pflegebereichen als Leitlinie dienen.

Der erste Bachelor-Studiengang zum „Intensive Care Practitioner“ ist die bundesweit erste Qualifizierungsmaßnahme für Intensivpflegepersonal auf akademischem Niveau.

Quellen

  1. Klinik Report, Apotheken Umschau 15.März 2010,11-15
  2. http://www.deutscher-pflegerat.de/dpr.nsf/0/BDAFF9C4C8F0BCBDC12576FE0049B8D9


Siehe auch

Weblinks: