Rechtliche Auswirkungen der Qualitätsdimensionen

Aus Familienwortschatz
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Qualität der Leistungen

  • Qualitätssichernde Maßnahmen sollten dazu beitragen, die medizinisch oder pflegerisch erreichbare Qualität auch tatsächlich zu erreichen. Dort wo Differenzen zwischen dem, was bei der Patientenversorgung erreicht werden kann und soll und dem, was tatsächlich erreicht worden ist beobachtet werden, muss die problemorientierte Qualitätssicherung (QS) einsetzen.
  • Im Hinblick auf die Qualitätsbeurteilung der pflegerischen Versorgung steht das Pflegeergebnis, die Verbesserung der Gesundheit und der Zufriedenheit der Pat. im Mittelpunkt des pflegerischen Leistungsgeschehens.

Die Leistung Pflege ergibt sich aus:


Hauptpflicht der Pflegedokumentation (Nebenleistung), die den Nachweis des Umfanges und der Effektivität pflegerischer Leistungen umfasst


Verpflichtungen im Rahmen der Strukturqualität

rechtliche Verpflichtungen ergeben sich

  • aus der jeweiligen Rechtsform des Krhs.
  • aus den Vorschriften des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
  • aus der Bundespflegesatzverordnung
  • aus dem SGB V

Das Krankenhausrecht gibt dem Träger einen normativen Gestaltungsauftrag hinsichtlich

  • der Betriebsorganisation des Krhs.
  • der zu eigenverantwortlichem Wirtschaften
  • zur Einhaltung der Bestimmungen des Pflegesatzrechtes
  • des Planungsrechtes

Entsprechend dem Leistungsangebot hat der Krankenhausträger die notwendigen baulichen und technisch einwandfreien Einrichtungen bereitzustellen. Der Krankenhausträger hat bei auftretenden Problemen im Rahmen der Arbeitsteilung zwischen dem ärztlichen und dem pflegerischen Bereich eine Abgrenzung der Verantwortlichkeiten der beiden Bereiche vorzunehmen.


Verantwortung im Rahmen der Prozessqualität

die Rahmenbedingungen für die Prozessqualität und die Rechtsgrundlage ergeben sich aus den Bestimmungen des

  • §2 Abs. 1 Bundespflegesatzverordnung
  • §§ 12 und 39 Abs. 1 SGB V
  • Einzelarbeitsvertrag gem. § 611ff BGB
  • § 3 KrPflG
  • Aufgrund der Interpretation durch die Rechtssprechung bemisst sich im Haftungsrecht die Sorgfalt, mit der die Pflegeperson die Pflegemaßnahmen am Pat. vorzubereiten und durchzuführen hat, danach, wie sich eine gewissenhafte andere qualifizierte Pflegeperson in der gleichen Situation verhalten hätte.
  • Jede Pflegeperson muss bei Übernahme einer Aufgabe fachliche Qualifikation ausreichend überprüfen oder über die erforderlichen Hilfsmittel verfügen.
  • Es gehört zur Aufgabe der PDL die bestmögliche pflegerische Versorgung der Pat. eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der ärztlichen Erfordernisse, der Zielsetzung des Krhs. sowie der Zuständigkeiten der Verwaltung sicherzustellen.

Leistungserstellung beinhaltet:

    • die pflegerische Zielsetzung der Grundsätze über die Art und den Umfang der Pflege
    • Entscheidungen über Organisationsform der Pflege
    • Gebot der Wirtschaftlichkeit

Um bestmögliche pflegerische Versorgung zu gewährleisten, bedarf es der eigenverantwortlichen Wahrnehmung in folgenden Bereichen:

  • die PDL trägt die Verantwortung für die Sicherstellung des erforderlichen Standards einer optimalen Pflege des Pat. entsprechend dem Angebot des Krhs.
  • die Sicherstellung der Pflegequalität erfordert eine pflegerische Fachaufsicht über alle Arbeiten im Rahmen des Pflegedienstes. Diese erstreckt sich über den gesamten Ablauf
  • die rechtliche Beurteilung der Kriterien der verschiedenen Stufen der Pflegequalität nach Juchli und Schweizer Kaderschule können angewandt werden
  • die von der höchstrichterlichen Rechtssprechung aufgestellten Organisationspflichten für eine ordnungsgemäße Versorgung des Pat. sind auch für das leitende Pflegepersonal von rechtlicher Bedeutung
  • das Weisungsrecht der leitenden Pflegekraft wird ausnahmsweise durch den verantwortlichen Arzt eingeschränkt, wenn es ärztliche Belange bzgl. des Wohlbefindens des Pat. erfordern


Mitarbeiterorientierte Aufgaben

die Stationsleitung ist entsprechend der Führungsverantwortung

  • weisungsbefugt
  • aufsichtsberechtigt
  • pflegerisch-fachlich verantwortlich für
  • den funktionellen Ablauf des Pflegedienstes auf der Station

In Zusammenhang mit der Diensteinteilung obliegt der Stationsleitung die Sicherstellung und Gestaltung der Pflege sowie des Funktionsablaufes des Pflegedienstes im Rahmen der Pflegeleistung.

Dem einzelnen Mitarbeiter kommt bei der Bewältigung der Aufgaben eine Handlungsverantwortung oder auch Eigenverantwortung zu.


Verantwortung im Rahmen des ärztlichen Delegationsrechts

Der ärztliche und pflegerische Aufgabenbereich bestimmt sich nach der ärztlichen Anordnungsverantwortung und der Durchführungsverantwortung des Pflegepersonals.

  • die diagnostischen und therapeutischen Entscheidungen des Arztes dürfen dem Pflegepersonal nicht übertragen werden (BGH-Urteil vom 27.11.73)
  • eine Zuständigkeit des Pflegepersonals besteht grundsätzlich im Bereich der Grund- und Behandlungspflege (allgemein und spezielle Pflege, OLG DUS 05.02.87)
  • die Durchführungsverantwortung des Pflegepersonals im Rahmen der pflegerischen Aufgaben wird durch die Pflegebedürftigkeit des kranken Menschen bestimmt. Die Krankenpflege als Dienstleistung erfordert hierbei eine ganzheitliche Behandlung des Pat. §4 KrPflG
  • das Pflegepersonal führt die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der ärztlichen Anordnung eigenständig durch, kann aber keine diagnostischen und therapeutischen Entscheidungen treffen


Verantwortung gegenüber anderen Berufsgruppen

die leitende Pflegekraft und die Stationsleitung stellen ein kooperatives Zusammenwirken mit den Leistungsstellen der Klinik sicher


Verantwortung im Rahmen der Ergebnisqualität

Der Krankenhausträger hat regelmäßig die Qualität der Dienstleistungen im Bereich der

gemäß

  • § 39 Abs. 1 SGB V
  • § 2 Abs. 1 Bundespflegesatzverordnung
  • §§ 37, 70, 132 SGB
  • zivilrechtliche Haftung nach dem BGB

zu tragen.

Für die zivilrechtliche Haftung kann die/der Geschädigte (PatientIn, KundIn) aber auch jeden anderen an der Leistung Beteiligten auf Schadensersatz verklagen. Einzeln oder mehrere gleichzeitig - der Geschädigte entscheidet dabei nach Oportunität - sprich: bei wem kann ich am ehesten einen Erfolg erzielen.