Rechtliche Grundlagen zur Infusion

Aus Familienwortschatz
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Die Infusionstherapie ist eine medizinische Maßnahme und obliegt dem Arzt; d.h. der Arzt verordnet und trägt die Verantwortung. Er kann die praktische Durchführung an das Pflegepersonal delegieren.

Durchführungsverantwortung

Nach schriftlicher Verordnung können Pflegepersonen gemäß ihrer Handlungskompetenz Durchführungsverantwortung übernehmen für:

  • Vorbereitung von Infusionslösungen
  • Zugabe von Medikamenten zur Infusion
  • Auswechseln von Infusionen
  • Erneuern der Infusionssysteme
  • Überwachung und Steuerung des Infusionsablaufes


Durchführungskompetenz

Durch spezielle Ausbildung können Pflegepersonen Durchführungskompetenz erwerben für

  • Anlegen von Infusionen
  • Injektionen von Medikamenten in die Zuspritzvorrichtung an venösen Zugängen
  • Blutentnahmen (je nach Krankenhaus Standard)

Verordnungsbogen

Der Verordnungsbogen muss enthalten:

  • Infusionsmenge/Zeitraum (meist täglich modifiziert)
  • Art der Infusionslösung
  • Art und Menge der Zusatzlösungen
  • Art der Applikationsform
  • Unterschrift des Arztes

Pflegeschüler

Hat der Arzt sich vergewissert, dass die von ihm delegierte Tätigkeit vom Ausführenden sicher beherrscht wird und ist der Patient über die Maßnahme aufgeklärt, so darf die Tätigkeit auch zum Beispiel von einem Gesundheits- und Krankenpflegeschüler ausgeführt werden. Sicheres beherrschen setzt in der Regel auch eine Behandlung des Themas im Theorieuntericht voraus.



Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!


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