Stellenbeschreibung

Aus Familienwortschatz
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Eine Stellenbeschreibung (auch Arbeitsplatzbeschreibung, engl. job description) ist in der Regel eine schriftliche Beschreibung der Anforderungen einer Arbeitsstelle durch den Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitsziele, Aufgaben, Kompetenzen und Beziehungen künftiger und gegenwärtiger Stelleninhaberinnen zu anderen Beschäftigten und zu externen Personen, die mit dieser Arbeit zusammenhängen. Evtl. erfolgt dies in Abgrenzung zu anderen Stellen. In der Regel berücksichtigt eine Stellenbeschreibung weder die Person der jetzigen noch der künftigen tatsächlichen Stelleninhaberin (-ers).

Es kann mehrere derartige Stellen in einem Betrieb mit gleichartigen Anforderungen, also mit einer Stellenbeschreibung, geben.

In der Regel gliedert sie sich inhaltlich in mindestens drei Abschnitte zu den / zur

  • Allgemeinen Anforderungen an die jeweilige Stelleninhaber/-in (z. B. Dauer einer vorhergehenden Tätigkeit, Zielsetzungen)
  • Fachlichen Qualifikation (z. B. sehr gute pflegerische Leistungen; Kenntnisse, Fähigkeiten bezogen auf das Fachgebiet, in dem gearbeitet wird)
  • Persönlichen Eignung (Sprachkenntnisse, Identifikation mit dem betr. Leitbild)

Darüber hinaus gibt eine Beschreibung des Tätigkeitsgebiets und der beteiligten Personen (Mitarbeiter, Patientenzahl, Stellung innerhalb der Betriebshierarchie u.ä.) eine Vorstellung der erwarteten Fähigkeiten.

Verbindlichkeit

Die Aufzählungen in vielen Stellenbeschreibungen sind mehr oder weniger umfassend und aussagekräftig. Teilweise dienen sie nur der Formulierung von Werbeanzeigen bei Stellenausschreibungen (Stellenanzeige in Zeitungen; Artikel bei WP). Ein Anspruch auf abschließende Nennung und Vollständigkeit der Stellenbeschreibung gegenüber dem jeweiligen Arbeitgeber besteht i. d. R. nicht; diese kann evtl. im Arbeitsvertrag einzeln vereinbart werden / worden sein.

Eine Stellenbeschreibung des Arbeitgebers, die nicht Teil des Arbeitsvertrags ist, kann aber auch Grundlage einer Dienstanweisung sein oder nachträglich dazu werden, nach der sich die Stelleninhaberin bei ihren täglichen Arbeiten dann zu richten hat. (vgl. dazu evtl. den Artikel "Änderungskündigung" bei WP)

Stellenbeschreibung in geregelten Bewerbungsverfahren

Es gibt firmeninterne und öffentliche Bewerbungsverfahren, bei denen der Text der Stellenbeschreibung für die Auswahl von BewerberInnen verbindlich ist.

In diesen Verfahren sollten den Anforderungen der Stellenbeschreibung genau unterschieden werden, ob sie eine unabdingbare Voraussetzung oder wünschenswerte Eigenschaften darstellen. Anforderungen, die Ausschlußkriterien sind, können an Formulierungen wie, "Voraussetzung dafür sind...", "... setzen wir voraus" oder "Kenntisse in ... sind erforderlich" erkannt werden. Bestehen Zweifel daran, ob man diese Voraussetzungen bereits erfüllt, sollte vorab mündlich, z. B. im Personalbüro oder beim Betriebsrat, erfragt werden, ob unter den eigenen Voraussetzungen eine Bewerbung überhaupt sinnvoll erscheinen kann.

Die anderen, bedingten, Anforderungen, mit Formulierungen wie, "mehrjährige Praxis sinnvoll, ... sind erwünscht" oder "ausbaufähige Kenntnisse in ..." beschrieben, verbessern die Anstellungschancen. Allerdings meist ohne dass auf ihre Berücksichtigung ein Anspruch besteht.

Beispiele für Formulierungen

Beispiele von Formulierungen etc. für eine Stationsleitungsstelle hier

Andere mögliche Elemente von Stellenbeschreibungen siehe bei verschiedenen Artikeln im folgenden Abschnitt.

Siehe auch



Wikipedia-Logo.png vgl. Wikipedia: "Stellenbeschreibung"




Literatur

  • Heinz Knebel, Helmut Schneider: Die Stellenbeschreibung. Sauer, Heidelberg, 2000, ISBN 3-7938-7234-3
  • Gerd Ulmer: Stellenbeschreibungen als Führungsinstrument. Wirtschaftsverl. Ueberreuter, Wien, 2001, ISBN 3-7064-0763-9