Schwangerschaftsvorsorge

Aus Familienwortschatz
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Zur Schwangerschaftsvorsorge zählen die Gesundheitsfürsorge, Beratungen und Untersuchungen vor und während der Schwangerschaft durch einen Gynäkologen oder eine Hebamme.

Vor einer Schwangerschaft

Hierzu zählen die Erfassung von medizinischen Risiken in der eigenen und familiären Krankengeschichte der Schwangeren, ihres Allgemeinzustandes und der Medikamenteneinnahme. Nach der Bestimmung des Rötelntiters kann eventuell vor der Schwangerschaft eine Impfung durchgeführt werden, da eine Infektion während der Schwangerschaft (Rötelnembryofetopathie) zu Fehlbildungen führen kann.[1]

Während einer Schwangerschaft

In Deutschland hat jede werdende Mutter einen Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme oder einen Arzt während der Schwangerschaft, bei der Geburt und einige Wochen nach der Geburt. Empfohlen sind, bei komplikationsloser Schwangerschaft, zunächst Besuche in einem Abstand von vier Wochen nach Bekanntwerden der Schwangerschaft, ab der 32. Schwangerschaftswoche in einem Abstand von zwei Wochen und bei Überschreitung des Geburtstermins schließlich alle zwei Tage. Alle Befunde werden in den Mutterpass (oder Mutter-Kind-Pass in Österreich) eingetragen.

Zu Beginn der Schwangerschaft wird in der Regel die Blutgruppe festgestellt, sowie serologische Untersuchungen auf Chlamydien, Hepatitis B und eine Bestimmung des Röteln-Titers durchgeführt. Bei begründetem Verdacht (z. .B. Umgang mit Katzen) kann auch ein bestehender Schutz vor einer Toxoplasmose-Erkrankung sowie ein HIV-Test durchgeführt werden. Neben der Feststellung der Laborwerte werden bei jedem Untersuchungstermin Körpergewicht, Blutdruck und Herztätigkeit des Kindes überprüft. Bei einer regulär verlaufenden Schwangerschaft werden in Deutschland drei Ultraschall-Untersuchungen (in den SSW 13–16, 21–24 und 29–32) empfohlen und als Standardleistung von den Krankenkassen getragen. Um eine eventuelle Schwangerschaftsdiabetes frühzeitig zu erkennen, kann gegen Ende des 2. / Anfang des 3. Trimenons ein Glukose-Test durchgeführt werden. Da durch die Schwangerschaft das Zahnfleisch beeinträchtigt werden kann, ist ein Zahnarztbesuch zwischen der 17. und 20. SSW empfehlenswert. Gegen Ende der Schwangerschaft kann die Wehentätigkeit mit CTG-Untersuchungen verfolgt werden.

Weitere Untersuchungen sind Blutdruckmessungen, Urin- und Blutuntersuchungen, Kontrolle des Gebärmutterstandes, Lage des Kindes, Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors.

Siehe auch

Quellen

Weblinks


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