Sozialgesetzbuch

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Sozialgesetzbuch (SGB)

Das deutsche Sozialgesetzbuch (SGB) ist die umfassende Kodifikation des Sozialrechts. Es fasst die zuvor in einzelnen Gesetzen verstreuten sozialrechtlichen Regelungen in einem geordneten und übersichtlichen Gesetzeswerk zusammen. Ziel ist es, die sozialen Rechte der Bürgerinnen und Bürger verständlich zu regeln und die Aufgaben der Sozialleistungsträger einheitlich zu strukturieren.

Entstehungsgeschichte

Die Arbeiten am Sozialgesetzbuch begannen im Jahr 1969. Der Gesetzgeber fasste zahlreiche Einzelgesetze zu einem zusammenhängenden System zusammen, das Schritt für Schritt in Kraft trat. Maßgeblich ist dabei bis heute das sozialpolitische Leitprinzip:

  • Prävention vor Rehabilitation
  • Rehabilitation vor Rente und Pflege

Aufbau

Das Sozialgesetzbuch gliedert sich aktuell in 14 eigenständige Bücher. Jedes Buch ist in sich vollständig mit eigenen Paragraphen nummeriert und gilt rechtstechnisch als eigenständiges Gesetz.

Im Überblick:

  1. SGB I – Allgemeiner Teil (seit 1973 gültig): Grundsätze des Sozialrechts, Definitionen, Auskunfts- und Beratungspflichten.
  2. SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende (seit 2005, Bürgergeld): Leistungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige und ihre Angehörigen.
  3. SGB III – Arbeitsförderung (seit 1998): Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit, insbesondere Arbeitsvermittlung und Arbeitslosengeld I.
  4. SGB IV – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (seit 1974): Definitionen, Beitragspflichten, Selbstverwaltung und Organisation der Sozialversicherungsträger.
  5. SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung (seit 1989): Organisation, Versicherungspflicht und Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
  6. SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung (seit 1992): Organisation und Leistungen der Rentenversicherung einschließlich Altersrenten und Rehabilitationsleistungen.
  7. SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung (seit 1997): Regelungen zu Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Leistungen der Berufsgenossenschaften.
  8. SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe (seit 1991): Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe (z. B. Jugendämter, Familienförderung, Kinderschutz).
  9. SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (seit 2001, erweitert 2017 durch das Bundesteilhabegesetz): Rehabilitation, Eingliederungshilfe, Schwerbehindertenrecht.
  10. SGB X – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (seit 1980): Verwaltungsverfahren für Sozialleistungen und Datenschutz.
  11. SGB XI – Soziale Pflegeversicherung (seit 1995): Regelungen zur Absicherung im Fall der Pflegebedürftigkeit, inklusive Pflegeberatung.
  12. SGB XII – Sozialhilfe (seit 2005): Neuordnung der Sozialhilfe, Ablösung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG).
  13. SGB XIII – (Derzeit nicht belegt. Eine geplante Nutzung für Bildungsmaßnahmen wurde nicht umgesetzt.)
  14. SGB XIV – Soziales Entschädigungsrecht (seit 2024): Regelungen für Opfer von Gewalt, Terroranschlägen, Impfkomplikationen und weiteren schädigenden Ereignissen.

Besonderheiten

  • Das SGB ist dynamisch: Neue Bücher können eingeführt, Inhalte zwischen Büchern verschoben oder aufgehoben werden.
  • Das SGB XIII ist derzeit nicht inhaltlich belegt, weshalb das „13. Buch“ übersprungen scheint.
  • Manche Bereiche sind zwar eng mit dem Sozialrecht verbunden (z. B. Ausbildungsförderung oder Versorgungsgesetze), gehören aber formell nicht vollständig zum SGB.

Siehe auch

Quellen und Verweise

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Das Sozialgesetzbuch – www.bmas.de
  • Bundeszentrale für politische Bildung: SGB Überblick – www.bpb.de
  • Sozialpolitik aktuell: www.sozialpolitik-aktuell.de


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