Ambulante Pflege

Aus Familienwortschatz
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Pflegende in der häuslichen Pflege
Pfleger in seinem Dienstwagen

Ambulante Pflege kann Grundpflege und Hauswirtschaft, Krankenpflege bzw. Kinderkrankenpflege oder auch die Psychiatrische Pflege sowie Haushaltshilfe (nicht zu verwechseln mit "Hauswirtschaft") umfassen. Ambulante Pflege findet im häuslichen Bereich (eigene Wohnung/Lebensumfeld) des zu Pflegenden statt. Die Besonderheit dieser Gastrolle in der Häuslichkeit eines Menschen ist das Besondere an der Häuslichen Pflege. Der Gepflegte bzw. seine Angehörigen bestimmen das Maß der Pflege in Abstimmung mit dem Pflegedienst.

Die Bezeichnung Patient oder Kunde bzw. Klient wird vom Unternehmen festgelegt. Hintergrund ist die Entwicklung der Häuslichen Pflege hin zu einer modernen Dienstleistung, die den Leistungsnehmer als "Kunden" betrachtet, da sich dieser zum einen Leistungen mehr oder weniger selbst "einkauft" und zum anderen nicht zwangsläufig leidet (Patient -> grch. pathos = erleiden).

Leistungen der Häuslichen Krankenpflege, auch Behandlungspflege genannt, sind ärztlich delegierte Maßnahmen, die einer Verordnung bedürfen, von Patienten beantragt und der Krankenkasse vorab genehmigt werden müssen. Sie können aber auch von Patienten privat also direkt finanziert werden.

Ziel der Ambulanten Pflege:

  • Versorgung eines Menschen in seiner häuslichen Umgebung durch Sozialstationen und private Pflegedienste, um das Verbleiben in den "eigenen vier Wänden" zu ermöglichen

Ein würdevolles Sterben zu Hause ermöglichen

  • Durch aktivierende Pflege soll eine Verbesserung bzw. Erhaltung der Gesundheits- und Lebenssituation erreicht werden bzw. ein voranschreitender Verlust von Ressourcen vermieden werden.
  • Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhaus- oder Heimaufenthalten

Beratung und Information über Prävention und Prophylaxen an Kunden und deren Angehörigen Anleitung von Angehörigen und Laienpfleger/innen Unterstützung, Teil- oder Vollübernahme von Pflegeinterventionen, Begleitung,Betreuung und Anleitung von dementen Kunden. Verknüpfung mit den Ärtzen und anderen an der Versorung beteiligten Diensten. Ausbildung von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Altenpflegerinnen Pflege nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen Information der Öffentlichkeit durch Vorträge und Teilhabe an Aktionen


Welche Personen dürfen im ambulanten Pflegedienst arbeiten?

Welche Personen in der ambulanten Pflege arbeiten dürfen, richtet sich nach den Bestimmungen der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände und der Landesverbände der Krankenversicherungen.

Auch in dieser Frage unterscheiden sich die Voraussetzungen von Bundesland zu Bundesland. Während bspw. in Berlin Leistungen nach § 37 SGB V ausschließlich von Pflegefachkräften (KS/KP; AP; KKS/KKP) erbracht werden dürfen, bestehen in anderen Bundesländern Regelungen, die auch Behandlungspflegetätigkeiten anderer verwandter Berufsgruppen mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung zulassen.

Bei den übrigen Pflegekräften bestehen derzeit keine speziellen Auflagen. Viele Pflegedienste beschäftigen allerdings aus Qualitätsgründen Pflegehilfspersonal nur mit einer Basisqualifikation oder empfehlen ihren Mitarbeitern, diese Weiterbildung zu absolvieren.

Pflegekräfte benötigen ein ganzheitliches umfassendes Wissen. Beobachten, Vermitteln, Informationsaustausch mit allen anderen an der Pflege beteiligten Berufszweigen, eine präzise, verantwortungsvolle Dokumentation, ein hoher Anspruch an Konzentration und Kompetenzen, wie Methodenkompetenz, Fachkompetenz, soziale Kompetenz und persönliche Kompetenz. Vor allem aber ein großes Potential an Erfahrungswissen. Spezifische fachliche Qualifikationen besonders in Palliativpflege, Wundmanagement, Case Management, Hygienefachkraft, Qualitätsmanagement, Kenntnisse im Umgang mit gerontopsychiatrisch veränderten Menschen sind vermehrt gefragt.

Welche Leistungen erbringen ambulante Pflegedienste?

Je nach unternehmerischer Zielsetzung erbringen ambulante Pflegedienste entweder ausschließlich Leistungen der Grundpflege und Hauswirtschaft(Betreuungsleistungen) oder zusätzlich medizinische Leistungen, umgangssprachlich als Behandlungspflege bezeichnet, in Form einer ärztlich delegierten Tätigkeit. Hierbei differiert das Angebot der Pflegedienste sehr stark. Während viele Pflegedienste keine pflegefachliche Spezialisierung aufweisen, haben sich andere verstärkt auf die intensivmedizinische oder auch onkologische Versorgung in der Häuslichkeit ausgerichtet.

Daneben bieten fast alle Pflegedienste sogenannte Wahl- und Serviceleistungen an. Dabei handelt es sich zumeist um die Vermittlung von warmen Mittagessen ("Rollender Mittagstisch" oder "Essen auf Rädern"),Beratungen, um die Leistungen von Friseur und Kosmetik, die Versorgung von Pflanzen oder Haustieren im Falle eines Krankenhausaufenthalts, aber auch um die Vermittlung von Gesprächskreisen und ehrenamtlichen Helfern, z.B. für die Begleitung zum Arzt oder zum Einkaufen.

Vertragswesen in der Ambulanten Pflege

Grundlage der Leistungserbringung sind der Beitritt zum jeweiligen Landesrahmenvertrag, der Abschluss eines Versorgungsvertrages und einer Vergütungsvereinbarung mit den Krankenkassen-Landesverbänden und den Arbeitsgemeinschaften der Pflegekassenverbände auf Landesebene.

Pflegerische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten im Rahmen der Pflegestufe richten sich nach dem SGB XI bzw. auch SGB XII (Hilfe zur Pflege) und werden in so genannten Leistungskomplexen, die weitgehend einheitlich sind, erbracht. Dennoch bestehen kleinere Unterschiede in den einzelnen Bundesländern. So können Pflegedienste in Berlin eine Anfahrtspauschale von ihren Kunden fordern, während das im Bundesland Sachsen nicht möglich ist. Jedem Modul ist ein Punktwert zugeordnet. Die Höhe der Vergütung je Punkt wird von den Pflegekassen und Trägern der Sozialhilfe individuell mit dem Pflegedienst oder einem Verband ausgehandelt.

Behandlungspflegeleistungen, welche vom Arzt verordnet werden müssen, richten sich nach dem SGB V und werden, je nach Kasse, in einer Pauschale für jede Leistung (Einsatzpauschale + Leistungspauschale) oder als Pauschale für eine Leistung aus einem bestimmten Modul vergütet.

Damit sichergestellt werden kann, dass die Pfleger / Pflegerinnen auch wirklich vor Ort bei den Patienten waren, gibt es modernste Systeme welche das prüfen und so einen Tätigkeitsnachweis garantieren können. Ein solches System findet sich z.B. hier.

Ist nach einem Krankenhausaufenthalt oder auch bei der Erkrankung von Schwangeren und Müttern Unterstützung nötig, können Leistungen der Grundpflege und auch die Hauswirtschaft (Haushaltshilfe) über eine ärztliche Verordnung getätigt werden.

siehe auch

Literatur

  • M. Döbele, U. Becker, B. Glück (Hrsg.): "Beifahrersitzbuch - Ambulante Pflege", Springer 2006. Inhalt ISBN 978-3-540-29466-5
  • S. Schmidt, Th. Meißner: "Organisation und Haftung in der ambulanten Pflege", Springer 2009. Inhalt ISBN 978-3-540-79331-1
  • Holle, B. (2002): "Literaturarbeit:Das Leistungskomplexsystem zur Vergütung ambulanter Pflege nach dem SGB XI"
  • R. Höfert, Th. Meißner: "Von Fall zu Fall - Ambulante Pflege im Recht", Springer 2008. Inhalt ISBN 978-3-540-75598-2
  • Erdmann, Yvonne (2008): *Pflegeführer - ambulant, aktualisierte, erweiterte und vollständig überarbeitete Neuausgabe, Verlag BoD, Norderstedt.
  • Erdmann, Yvonne (2006): So heben Sie sich von der Konkurrenz ab - Erfolgreiche Entwicklung von Alleinstellungsmerkmale in sozialen Einrichtungen. In: Handbuch für Sozialmanagement. Raabe Verlag, Stuttgart
  • Carola Otterstedt (2005): Der verbale Dialog, für Begleiter von Schwerkranken, Schlaganfall-, Komapatienten und Demenzbetroffenen, Verlag modernes lernen, Dortmund.
  • Carola Otterstedt (2005): Der nonverbale Dialog, für Begleiter von Schwerkranken, Schlaganfall-, Komapatienten und Demenzbetroffenen, Verlag modernes lernen, Dortmund.
  • Fröse, Sonja (2007): "100 Tipps für ambulante Pflegekräfte", Schlütersche Verlagsgruppe, Hannover
  • Tätigkeitsnachweis / Zeiterfassung
  • Rund um die Uhr Pflege zu Hause http://www.humanis-pflege.de
  • Häusliche 24 Stunden Pflege und Betreuung http://www.elkine-seniorenbetreuung.de
  • Praxishandbuch PDL, Raabe Verlag, Stuttgart