Pflegeberater

Aus Familienwortschatz
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Pflegeberater (Case Manager) und Pflegeberaterinnen (Case Managerinnen) sind Personen, die eine Pflegeberatung im Sinne des § 7a SGB XI durchführen. Die Bezeichnung ist jedoch nicht gesetzlich geschützt, so dass sich auch andere Personen, Pflegeberater nennen dürfen.

Die Pflegeberatung, auch engl. als Case Management bezeichnet, ist ein neuer Tätigkeitsbereich in oder neben der Pflege. Die Pflegekassen sind seit dem 1. Januar 2009 nach § 7a SGB XI verpflichtet, Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung beantragt haben bzw. erhalten, eine umfassende, individuelle und unabhängige Beratung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin zu erbringen. Nach dem 30. Juni 2011 darf dazu nur noch besonders qualifiziertes Personal, insbesondere Pflegefachkräfte, Sozialversicherungsfachangestellte oder Sozialarbeiter jeweils mit einer Zusatzqualifikation, eingesetzt werden. Die Beratung bezieht sich auf die Auswahl und die Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie auf sonstige Hilfsangebote, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind. Der Anspruch auf die Pflegeberatung wurde durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz eingeführt.

Aufgaben der Pflegeberaterin sind:

  • Den Hilfebedarf unter Berücksichtigung der Feststellungen, der Begutachtung durch den MDK systematisch zu erfassen und zu analysieren.
  • Einen individuellen Versorgungsplan mit den im Einzelfall erforderlichen Sozialleistungen und gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen oder sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfen zu erstellen.
  • Die für den Versorgungsplan erforderlichen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Pflegekasse zu veranlassen.
  • Die Durchführung des Versorgungsplans zu überwachen und erforderlichenfalls einer veränderten Bedarfslage anzupassen.
  • Bei besonders komplexen Fallgestaltungen den Hilfeprozess auszuwerten und zu dokumentieren.

Mögliche Tätigkeitsgebiete der Pflegeberaterinnen

Die Weiterbildungsmaßnahme

Beruflich einschlägig vorgebildete Personen, die Pflegeberatung durchführen wollen, können sich durch eine mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassende Weiterbildungsmaßnahme gemäß der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes [1] zum Pflegeberater weiterbilden lassen und dadurch von diesem Verband Zertifizierte Pflegeberater werden. Diese Weiterbildungen beinhalten nach den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes:

  • Case Management (180 Unterrichtseinheiten)
    • Definitionen und Funktionen von Case Management
    • Konzepte des Case Managements
    • Zusammenarbeit und Netzwerkarbeit in interdisziplinären Kooperationen
    • Ressourcenanalyse und Ressourcensicherung
    • Konzepte zur Bedarfsermittlung und Angebotssteuerung
    • Handlungsspezifische Theorien und Anwendungen
    • Interventionslogiken zur Umsetzung geltenden Rechts
    • Erstellen von Versorgungsplänen unter Berücksichtigung anerkannter Klassifikationssysteme, Versorgungspläne als Mittel der Fallsteuerung
    • Kenntnisse sozialrechtlicher Verfahren
    • Grundsätze sozialrechtlichen Handelns (§§ 12 ff SGB X)
    • Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
    • Konzepte integrativer Angehörigenarbeit
  • Allgemeines Sozialrecht (80 Unterrichtseinheiten)
    • Aufklärung, Auskunft, Beratung, Antragstellung
    • Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
    • Grundkenntnisse des Rehabilitationsrechts
    • Leistungsrecht der Pflegeversicherung
    • Sachleistungen der Krankenversicherung
  • Besondere pflegerelevante Rechtsfelder (40 Unterrichtseinheiten)
    • Rehabilitationsrecht, SGB XII, SGB II
    • Vertragsrecht der Pflegekassen
    • Privates Vertragsrecht insbesondere bei Heimverträgen und bei Pflegeverträgen in der häuslichen Pflege
    • Datenschutz
    • Pflegebegutachtung nach dem SGB XI und dem SGB XII
    • Grundsätze des Rechts der Vorsorgevollmachten und des Betreuungsrechts
    • Bundesversorgungsgesetz
  • Grundkompetenzen (unterschiedlicher Umfang der Unterrichtseinheiten)

Hinzu kommen Praktika in einer ambulanten und in einer (teil)stationären Einrichtung, wenn keine Erfahrungen in der Pflege vorhanden sind


Zugangsvoraussetzung für die Weiterbildung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung als

Die Betriebskrankenkassen (BKK) und andere Weiterbildungseinrichtungen (z.B. TÜV, Donner + Partner Bildungszentren GmbH in Lünen und Kamen, bfw, FH Deggendorf) haben 2009 und teilweise bereits schon früher damit begonnen zertifizierte Pflegeberater auszubilden.

Quellen

Weblinks

Siehe auch

  • Pflegestufe (Einstufung nach § 18 SGB XI durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung)